Petition gegen das Staatsschutzgesetz:
Die Unterzeichner dieser Petition fordern von der Österreichischen Regierung und dem Nationalrat folgende fünf Punkte anlässlich des geplanten Staatsschutzgesetzes.
Faktenbasierte Sicherheitspolitik - Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor der Staat Grundrechte einschränken darf, muss er nachweisen, dass sein Vorhaben zur Erreichung des Ziels geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist.
Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten - Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten und eine klare Aufgabenverteilung. Die Befugnisse des Staatschutzes dürfen keine Umgehung der rechtsstaatlichen Grenzen nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder der Strafprozessordnung zulassen.
Keine Repression gegenüber Zivilgesellschaft, Journalisten und "Whistleblowern" – Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf "Wald- und Wiesen"-Delikte erstrecken. Der "verfassungsgefährdende Angriff" muss auf wirklich schwere, das Gemeinwesen gefährdende Straftaten reduziert werden. Der Staatsschutz darf nicht demokratische Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit oder die Presse- bzw. Meinungsfreiheit systematisch einschränken.
Starker Rechtsschutz, kein "pre-crime" - Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Auch die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.
Keine bezahlten Spitzel - Die Praxis im In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von "Vertrauenspersonen" im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte auch aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter "V-Leute" ("Spitzel") sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.