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Die EU & die Heilkräuter:

in Pflanzen: 27.04.2011 13:38
von Adamon • Nexar | 15.548 Beiträge

Aus: http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspo...us-erneute.html

Mittwoch, 27. April 2011
Falschverstandener Aktionismus: Erneute Internetaktionen gegen angebliches EU-Verbot von Heilpflanzen
- Fachverband der Heilpraktiker klärt auf:

Schaublatt: Echte Kamille (Matricaria chamomilla) | Copyright: Gemeinfrei,
Franz Eugen Köhler, aus "Köhler's Medizinal-Pflanzen", 1887

Bonn/ Deutschland - Erst im vergangenen Winter sorgte eine Online-Petition
für Aufsehen und Ängste unter Patienten und Anwendern, die natürlichen Verfahren
auf der Grundlage von Heilpflanzen- und Kräutermedizin bevorzugen.
Schon 2010 nahm der "Fachverband Deutscher Heilpraktiker" (FDH) hierzu eindeutig Stellung,
erläuterte das der Petition zugrunde liegende offenkundige Missverständnis und kritisierte
das Vorgehen zugleich als "Panikmache". In den vergangenen Wochen und Tagen erlebt dieser
Aktionismus eine neue Welle besonders durch Massenmails im Internet und in Online-Foren.
Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Leser, veröffentlichen wir im Folgenden
die Stellungnahmen des Fachverbandes.

+ + +

Panikmache gilt nicht
Stellungnahme des FDH zu Mailaktion bzgl. Petition Pflanzenheilkunde

- Erstveröffentlicht 03.11.2010

In Zeiten des Internets als schnelles Medium, welches zu dem keine Kopier-
und Portokosten verursacht, hat es sich leider eingebürgert, alles Mögliche an
hunderte oder tausende von Menschen weiter zu leiten, oftmals ohne es zu prüfen.

Dies konnten wir als Berufsverband in den letzten Monaten immer wieder beobachten und
auch leidvoll miterleben: Ob beim Thema Lebensmittelgesetzbuch, Traditionelle Heilpflanzen
oder eine neu umlaufende Petition an den Deutschen Bundestag zur Abwendung eines möglichen
Verbots von Heilpflanzen. Alles wird reflexartig weiterverbreitet und damit zu einem Selbstläufer,
der nur aufgrund seiner hohen Verbreitung plötzlich an Bedeutung gewinnt.


Zu dieser Petition und einem Verbot von Heilpflanzen möchten wir nochmals klar stellen:
Die EU- Richtlinie zu traditionellen Arzneimitteln ist viele Jahre alt (2004) und sie ist in
Deutschland bereits seit Jahren im Arzneimittelgesetz umgesetzt.

Ihre europaweite Ratifizierung 2011 wird also bei uns nichts ändern.
Damit ist eine Petition an den Bundestag, er möge hier zugunsten
der traditionellen Heilpflanzen tätig werden, haltlos.

Auch die Möglichkeit der Registrierung von traditionellen europäischen Heilpflanzen,
die Zulassung der pflanzlichen Arzneimittel und die individuelle Einzelverschreibung
der Heilpflanzen sind im Arzneimittelgesetz geregelt.

" Es werden aktuell keine Heilpflanzen in Deutschland verboten und
jeder Heilpraktiker kann die Pflanzen, die es nicht als Fertigarzneimittel gibt,
in einer Rezeptur weiterhin verordnen".


Der Bundesvorstand des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. bittet deshalb,
solche Panikmails nicht einfach ungeprüft weiter zu multiplizieren,
sondern bei den verantwortlichen und sachkompetenten Mitgliedern des Bundesvorstandes
oder Ihres Landesverbandes erst einmal nachzufragen. Diese können nachprüfen,
ob es einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt und Sie umgehend darüber informieren.

Der Bundesvorstand des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.



Stellungnahme der "Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker" (AMK)
zum Lebensmittelrecht und zu traditionellen Pflanzepräparaten

- Erstveröffentlicht am 03.11.2010

Als Reaktion auf die Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch (LMBG) und zur
den EU-Richtlinien für traditionelle Pflanzenpräparate nimmt die Arzneimittelkommission wie folgt Stellung.

Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel
Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig
und in Kombination mit dem Verbot vor schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmittel stellte dies
einen Schutz des Verbrauchers vor in der Dosierung möglicherweise problematischen Zusatzstoffen dar.

Dies galt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus konnten z.B. Vitamine
und Mineralstoffe als Arzneimittel oder als Medizinprodukte zugelassen werden und damit
auch durch den Heilpraktiker ordnungsgemäß verordnet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3 C 21.06) festgestellt,
dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines
im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb
nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zusatzstoffen nach dem Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches bedürfe. Diese unklare Rechtssituation soll durch eine Neufassung
dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden.


Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes klargestellt werden,
dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen.

Wenn nun seitens der Lebensmittelindustrie bzw. der Hersteller der Nahrungsergänzungsmittel
die Sorge verbreitet wird, das hier die tradierten und bewährten Anwendungen gefährdet seien,
muss beachtet werden, dass es sich um eine gerichtliche Auslegung des Gesetzes seit 2007
handelt, also sicher nicht um eine langjährige Tradition.

Es ist aber so, dass auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Nahrungsergänzungsmittel
die kein Gesundheitsrisiko haben als Zusatzstoffe zugelassen werden können. Vitamine,
Mineralstoffe o.ä. in Arzneimitteln und Medizinprodukten werden durch diese Gesetzesregelung nicht betroffen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist bei der Prüfung des Gesetzes
eingebunden und wird im Falle einer Relevanz für den Heilpraktikerberuf auch Stellung beziehen.

Europäische Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate
Die EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpräparaten (THMPD 2004/24/EG),
die schon seit vielen Jahren in den europäischen Ländern umgesetzt wird und bis
2011 endgültig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam.

Dazu ist festzustellen, die Europäische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist.
Es gibt inzwischen die deutsche und die europäische Registrierung für traditionelle Pflanzenpräparate
und diese hat sich bewährt. Alle Pflanzenpräparate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem
Anspruch auf Indikationen müssen zugelassen werden.
Bei den Zulassungsverfahren sind auch die Vertreter der Arzneimittelkommission in der
Zulassungskommission E eingebunden.

Die Begrenzung bei der Mischung von Pflanzenpräparaten, Vitaminen und Mineralstoffen
in einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn, denn eine therapeutische Gabe unterscheidet
sich doch von der Substitution von Vitaminen und Mineralstoffen.

Die Verordnung von einzelnen Pflanzendrogen (mit Positiv- oder Nullmonographie)
bleibt unverändert und wird in Deutschland auch nicht eingeschränkt.

Die ganze Diskussion ist übrigens eine alte Diskussion, da die Richtlinie aus dem Jahr 2004
ist und schon damals waren Arzneimittelkommission und die Heilpraktikerverbände involviert
und haben gerade auf die traditionelle Registrierung der Pflanzenpräparate Einfluss genommen.

Alles was eine "jahrhundertalte oder jahrtausendalte" Tradition ist, hat doch die
Registrierungsmöglichkeit, denn es müssen doch nur 30 Jahre Anwendung da sein.

Arne Krüger
Stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

Quellen: heilpraktiker.org / grenzwissenschaft-aktuell.de



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