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Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 17.07.2016 04:47
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-1teil20160610/


Saarbrücken (Deutschland) – Bei einem aktuellen Besuch der Redaktion der BILD-Zeitung erklärte der (noch) amtierende BND-Chef Gerhard Schindler: „wir wissen nichts über UFOs“, fügte zugleich aber hinzu, dass wenn er etwas über UFOs wüße, er es „hier nicht sagen“ würde…
Damit stimmt Schindler in die schon seit Jahrzehnten gepflegte Sprachregelung von Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister ein, die von jeher auf Anfrage hin beschwigtigen, dass Deutschland keinerlei Interesse an UFOs, geschweige denn an der Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Da aber zahlreiche Nachbar- und Partnerstaaten in EU und NATO teilweise noch heute offizielle UFO-Forschungseinrichtungen betreiben und UFOs auch von erfahrenen Beamten- und Militärpersonal gesichtet wurden, erscheint diese Position mehr als unglaubhaft. Dem Herausgeber von „grenzwissenschaft-aktuell.de“ (GreWi), Andreas Müller, war es 2014 gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und damit des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten. Alleine schon die Existenz der UFO-Akte des BND, aber auch die darin geschilderten Fälle, widerlegen eindeutig die offizielle Position der Bundesregierungen zum Thema.

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-2teil20160610/


Titelblatt der BND-Akte „UFO“.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Insgesamt handelt es sich um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“, deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.

Der Grund für die Anfertigung und Pflege dieser „UFO-Akte“ waren aber – das wird bei der Lektüre sehr schnell deutlich, nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Aufklärungsflugzeuge, sogenannter Drohnen, durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten.

Tatsächlich können denn auch eine Vielzahl der in der Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings – und da sind sich selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig – nicht alle!

Für die UFO-Forschung erscheinen aber alle in der Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse – offenbaren sie doch ein breites Spektrum an Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen und liefern zudem für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli, also bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher ungewöhnlich erscheinende, Objekte im Luftraum. Statt UFOs und damit „unidentifizierte Flugobjekte“ handelt es sich in vielen Fällen aus der Akte also um identifizierte Flugobjekte, also IFOs.

Schon die erste in der Akte geschilderte Sichtung fällt dann auch recht deutlich in diese Kategorie von zwar zunächst unbekannten, in der Nachbetrachtung jedoch sehr wahrscheinlich bis eindeutig als (sowjetische?) Drohne zu identifizierenden Flugobjekte im BRD-DDR-Grenzgebiet.

Darin berichtet ein Reisender folgendes:

„Am 26.08.1983 zwischen 15:00 und 15:30 Uhr befuhr ich die Transitstrecke von Berlin-West kommend in Richtung Hamburg. In Höhe Wittstock sah ich einen Flugkörper, vorn Spitz zulaufend, Stabilisatoren am Ende des Rumpfes und von glatter Bauart. Der Flugkörper zog einen dunklen Kondensstreifen hinter sich her. Er überflog in ca. 15 Metern Höhe die Autobahn – Fahrtrichtung Hamburg – von links nach rechts. Nach ca. 30 Sekunden folgten im Abstand zwei moderne Kampfflugzeuge und flogen in Richtung Absturzstelle. Die Absturzstelle befand sich ca. 2 Kilometer neben der Transitstrecke, der Absturz des Flugkörpers verursachte eine große dunkle Rauchwolke. Ein Detonationsknall war nicht zu hören. Die Flugzeuge hatten eine Luftfilteröffnung links und rechts neben der Flugzeugkanzel.“

Auch weitere Sichtungen beschreiben mehrheitlich flugzeugförmige Flugkörper, also einen länglichen Rumpf mit Seitenflügeln, wie sie entlang der gesamten innerdeutschen Grenze und auch an der Grenze zur damaligen Tschechoslowakei immer wieder gesichtet und beschrieben wurden.

Neben den Sichtungen eindeutig technologisierter und klassisch-aerodynamischer Flugkörper (Rumpf, Hecktabilisatoren, Flügel Heckruder, Front oder Heckantriebe usw.) kam es entlang des westdeutschen Grenzverlaufs zu den Warschauer-Pakt-Staaten DDR und Tschechoslowakei aber auch immer wieder zu Sichtungen „unbekannter Lichtobjekte“.

So etwa am 13.11.1984 in der Nähe des Grenzübergangs Finsterau in Bayern. Hier wurde:
„Eine Blinkende Lichtquelle mittels Bildverstärker (BiV) um 18.30 Uhr etwa in Verlängerung der ehem. PSU Fürstenhut (Knizeci Plane) erkannt. Daraufhin auch mit normalem DF (Anm.d. GreWi-Red.: Doppelfernrohr?) auszumachen. (Entdeckung ohne BiV sehr schwierig). In der Folgezeit bis gegen 20.15 Uhr z.T. waren vier dieser Lichtobjekte gleichzeitig zu erkennen. Entfernung und Flughöhe sehr schwer zu erkennen. Die Objekte könnten sich etwa im Raum zwischen Außergefild (Kvilda) und UQ 96 30 und Obermoldau (Horni Vltavice) VQ 09 23 in 300 – 400 m (Vermutung) bewegt haben. Bewegung erfolgte im Raum in beiden Richtungen, offensichtlich auf gleicher Höhe, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, jedoch manchmal fast Stillstand. Beobachtet werden konnten ein helles (gelbes) und rotes Blinken. Fluggeräusche waren nicht zu hören. Gegen 20.15 letzte Beobachtung, da Nebel aufkam.“

In einer Ausarbeitung zum Thema „Einsatz ‚unbekannter Flugobjekte‘ an den Grenzen zur DDR und CSSR“ stellt das „Grenzschutzkommando Süd“ gegenüber den BND-Beamten in Pullach dann im Dezember 1984 zu den Sichtungen der vergangenen zweieinhalb Jahre folgendes fest:

„Am 30.08.1983 ging bei Grenzschutzkommando Süd eine Meldung der GSA (Grenzschutzabteilung) Süd 1 ein, welcher eine neuartige und nach wie vor ungeklärte Erscheinung zugrunde lag

Gegenstand dieser und nachfolgender Meldungen verschiedener Stellen sind Beobachtungen von Bürgern und Angehörigen der Grenzüberwachungsorgane gewesen, die trotz geringer Präzision im Kern das gleiche Erscheinungsmuster erkennen lassen.

Es lässt sich wie folgt beschreiben:

Über dem Gebiet der CSSR sind, grundsätzlich bei Dunkelheit, rot und grüne (z.T auch gelb oder weiß) blinkende Lampen (Positionslampen?) von meistens geräuschlos fliegenden, in der Regel andeutungsweise erkennbaren Flugobjekten gesehen worden.

Soweit die beobachtenden Personen Umrisse wahrnehmen konnten, schienen diese auf einen relativ kleinen – somit vermutlich unbemannten – Flugkörper hinzudeuten. In einigen Fällen wurde angeblich ein zylindrischer Körper mit Tragflächen, ähnlich einem ‚kleinen Düsenflugzeug‘ erkannt; ein Beobachter will auf dem Fluggerät eine schirmartige Konstruktion (Antenne, Radarschirm) gesehen haben.


Zeugenskizze des düsenflugzeugartigen Objekts mit Schirm.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de).Hinsichtlich der Flughöhe (unleserlich) werden Werte zwischen 50 und 500 Metern bei einer mittleren Entfernung zur Grenzlinie von ca. 300 Metern angegeben.Die Flugobjekte sollen sich mit unterschiedlicher, teils sehr geringer, Geschwindigkeit bewegt haben. Ein Augenzeuge verglich die Geschwindigkeit mit der eines Sportflugzeuges.Bemerkenswert ist, dass eine Reihe von Beobachtungen bei Vollmond erfolgten. Vermutlich ist diese Umstand auf die günstigeren nächtlichen Sichtverhältnisse zurückzuführen.

Die älteste, GSK Süd bekannte, verwertbare Feststellung dieser Art stammt von einem Jäger in GA (Geländeabschnitt) 45 und datiert vom April 1982. In keinem Fall konnten weitere Aktivitäten oder Zusammenhänge mit Anlagen und Einrichtungen auf DDR/CSSR-Gebiet bzw. dem Verhalten der dortigen Grenzsicherungsorgane, aus welchen sich Vermutungen über den Einsatzzweck ableiten ließen, erkannt werden. Anfragen bei Radarstellen der Bundeswehr verliefen stets negativ.

Die Dauer der jeweiligen Sichtungen lag regelmäßig zwischen 5 und 15 Minuten; am 31.10.1984 gelang es einer Grenzstreife der GSA Süd 2 über einen Zeitraum von ca. 2 1/2 Stunden Sichtkontakt mit einem rot und grün blinkenden Flugobjekt zu halten. Dabei konnten Tragflächen erkannt werden.

Die jüngsten Beobachtungen im Bereich Bayern wurden am 04.12.1984 in GA 10 (GSA Süd 6) gemacht.

Außerhalb des GSK Süd wurden nach Auskunft BMI (Bundesministerium des Inneren) bisher lediglich im Bereich des GSK Mitte, SO Eschwege, vergleichbare Feststellungen getroffen.“

Nach einer Aufführung der Sichtungsorte (Örtlichkeiten) werden als Erklärung verschiedene „Drohnen sowjetischer Bauart“ beschrieben und diskutiert, wie sie damals „seit einiger Zeit von den in der DDR stationierten sowjetischen Landstreitkräften“ als auch von den fünf Armeen genutzt und betrieben wurden.

Entsprechende Truppenteile waren demnach mit der „Aufklärugsdrohne DR-3“ (WR-3 / M-141 REYS; TUPOLEV) ausgerüstet. Hierbei handelte es sich um einen für taktische Gefechtsfeldaufklärung vorgesehenen Marschflugkörper, der „nach einem festen Programm einen Aufklärungsbereich von ca. 4 Km Breite und 50 Km Länge bei einer mittleren Flughöhe von 800 m ü.G. abdecken kann.“

(Anm.d.GreWi-Red.: Aufsührliche Information über die auf DDR-Territorium eingesetzten Sowjet-Drohnen sind unter: http://www.5lwdiv.de/drohne.htm zu finden.) Entsprechende Drohnen waren mit verschiedenen Kameras ausgerüstet und wurden von einer mobilen Startrampe aus gestartet. Die zwar unbemannt aber weiterhin doch äußerlich noch recht konventionell wirkenden Drohnen landeten mit Hilfe eines Fallschirms wieder im Abschussgebiet.



Die sowjetische Drohne M-141 (Darst. nicht Teil der BND-Akte!)Laut einer Meldung der „Welt“ vom 23.04.1984, die in der Akte ebenfalls aufgeführt und als „journaillienhaft aufbereiteter Zeitungsbericht“ beschrieben wird, soll sich die Sowjetunion bei der Entwicklung ihrer Drohnen damals u.a. auf die Auswertung von durch Syrien erbeuteter israelischer Aufklärungsdrohnen (Typ: Scout) gestützt haben. Zur Geräuschverminderung sollen Wankelmotoren erprobt worden sein.In ihrer Bewertung der Erklärung der beobachteten „unbekannten Flugobjekte im Grenzgebiet zur DDR und CSSR“ kam das GSK Süd laut Akte zu dem Schluss, dass

„die derzeit vorhandenen Informationen über den Einsatz ‚unbekannter Flugobjekte‘ (…) für ein als gesichert anzusehendes Ergebnis unzureichend“ seien. „Zur Klärung dieser Erscheinungen ist somit die Gewinnung weiterer (auswertbarer) Erkenntnisse erforderlich. Die Bewertung, gestützt auf den aktuellen Kenntnisstand, kann somit nur als Versuch angesehen werden, das Phänomen der Klärung näher zu bringen.“

Bei der abschließenden Einschätzung des Berichts zur Frage, ob es sich um Drohnen handeln könnte, heißt es weiter:

„Eine Reihe von Aspekten spricht dafür:

So z.B. die Angabe der Größe (die DR-3 soll ca. 7 m lang sein), Form und Flughöhe. Auch die beobachteten Geschwindigkeiten (abgesehen vom Niedrig-Bereich) lassen diese Deutung zu. Interessanterweise stimmen die Beobachtungsergebnisse der einzigen Sichtung bei Tageslicht mit den typischen Erscheinungsformen einer Drohne weitgehend überein.

Davon abweichende Nachtbeobachtungen, insbesondere soweit sie die Geschwindigkeit betreffen, könnten auf optischen Täuschungen und Beobachtungsfehlern beruhen.

Die in sämtliche Meldungen beschriebene Quasi-Geräuschlosigkeit dürfte auf die große Entfernung sowie eine Besonderheit des Antriebs (Wankelmotor?) zurückzuführen sein, zumal es nachts besonders schwierig ist, akustische Emissionen zu verbergen. Insoweit könnte es sich bei den Flugkörpern um Drohnen (DR-3?) handeln.

Nicht in dieses Schema fügt sich jedoch das verschiedenfarbige Blinken der Flugkörper. Dieses scheint dem Einsatzzweck einer Drohne – ungesehen Informationen über den Gegner zu gewinnen bzw. ELOKA-Aufträge (Anm.d.GreWi-Red.: ELOKA = Elektronische Kampfführung) auszuführen – zuwider zu laufen.

Gegen die Annahme, es könne sich um Drohnen handeln, lässt sich im weiteren die mehrfach (soweit richtig beobachtet!) festgestellte sehr geringe Fluggeschwindigkeit anführen (evtl. Beobachtungsfehler bei Kurvenflügen).“

Im Fazit schließen die Beamten ihre Einschätzung mit der Feststellung, dass

„die Frage, ob es sich bei den unbekannten Flugobjekten um Drohnen oder um ‚etwas anderes‘ handelt, kann zur Zeit nicht sicher beantwortet werden. Hubschrauber sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen (Geräusch), es sei denn, in einem bzw. anderen Fall bewirkten die nächtlichen Sichtverhältnisse einen erheblichen Irrtum hinsichtlich der Entfernung. Diese Erklärung wäre jedoch eine reine Vermutung.

Dennoch spricht bei Abwägung des Für und Wider als glaubhafteste Erklärung wohl die Annahme, es handele sich bei den Objekten um (sowjetische) Drohnen.“

In anderen Fällen wurden von den bundesdeutschen Grenztruppen, etwa über DDR-Gebiet, Raum Heinersdorf

„in den späten Abendstunden des 29.03.1986 (…) bisher unbekannte Schwebeflugobjekte beobachtet. Es handelte sich dabei um 5 Flugobjekte , die mit ca. 1 Km Zwischenraum, in gerade Linie in Nord-Süd-Richtung aufgereiht in der Höhe schwebten. (…) Die Flugobjekte hatten rot-grüne Positionslampen gesetzte (Dauer ca. 30 Minuten). Sie verloschen gleichzeitig. Flugbewegungen und Fluggeräusche konnten nicht wahrgenommen werden. Ein Flugobjekt konnte mit IR-Gerät (Anm.d.GreWi-Red: Infrarot) einwandfrei als Ballon erkannt werden. Ca. 15 Kilometer entfernt war zuvor bereits ein einzelnes gleichartiges Positionsfeuer 35 Minuten lang erkannt worden. Wetter: Klare Nacht, leichte Luftbewegung, Sicht bis ca. 5000 Meter. Beobachtungszeit: 22.05 bis 22.35 Uhr. Eine detaillierte Dokumentation wird z.Zt. erstellt und in Kürze vorgelegt. Das GSK Süd ist dabei auf Handskizzen der Beobachtenden PVB angewiesen, weil nachtgeeignetes Photogerät nicht vorhanden ist.“


Skizze eines der beobachteten und mit Positionslichtern versehenen, sich um seine eigenen Achse leicht rotierenden „erkannten Ballons“.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)In einer vorläufigen Bewertung dieser und ähnlicher weitere Beobachtungen kommt die BND-Akte zu folgender Beobachtung:

„Derartige Beobachtungen wurden bislang erstmals im Grenzraum erkannt. Eine gesicherte Zuordnung ist derzeit nicht möglich. Ins Auge gefasst wurde, dass es sich aufgrund der Art der Anordnung und der Befeuerung um eine für DDR-Seite deutlich erkennbare Linie zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Überfliegens der Grenze in die Bundesrepublik handeln könnte.

Allerdings erbrachten verschiedene Recherchen, dass zum fraglichen Zeitpunkt in diesem Raum keine Übungen von Truppe mit besonderer Bestimmung oder sonstige Luftraummanöver des Ostblocks stattfanden bzw. Luftfahrzeuge in Grenznähe werde gehört noch gesehen wurden (evtl. geräuscharme Lastensegler mit Fallschirmspringern?). Da aber das abgestimmte gleichzeitige Bedienen dieser Flugobjekte einer nicht unkomplizierten Koordination bedarf, könnte auch eine Vorübung für ein evtl. später stattfindendes Manöver in Grenznähe vermutet werden.“

Als weitere und wahrscheinlichere Deutungsmöglichkeit vermutet die „vorläufige Bewertung“ der Sichtung der schwebenden Lichter und Ballons, dass es sich um Instrumente aus dem Bereich Radarüberwachung gehandelt haben könnte, „wobei diese Objekte möglicherweise als Radarspiegel fungiert haben“ könnten.

Die Bewertung endet mit dem Hinweis darauf, dass „möglicherweise hier die Erfahrungen der eigenen Streitkräfte eine eindeutige Zuordnung erleichtern“, weswegen man auch ein Wehrbereichskommando der Bundeswehr informiert habe.

Ein Fall, in dem a. 23.10.1987 dann in einem Garten im nordhessischen Ellershausen eine „Wettersonde“ niedergegangen war, deren Merkmale weder mit entsprechenden Sonden des Deutschen Wetterdienstes, noch der Bundeswehr oder der US-Streitkräfte in Übereinstimmung gebracht werden konnte (s.Abb.l.), und der aus diesem Grund und aufgrund des Umstandes, dass sie „aus der DDR gekommen und schon am Abend vorher beobachtet“ worden sei, als von DDR bzw. sowjetischer Herkunft interpretiert wurde, schließt die BND-Akte ab.


Aus der Beschreibung dieses Fundes geht hervor, dass die Sonde „in Form einer auf der Spitze stehenden Pyramide“ glich, deren „Diagonalen und die Basis als Reflektoren (Alu-beschichtetes Papier) ausgebildet waren.“ An der Spitze hing ein vom Melder beigefügter „Zylinder, der sehr stark leuchtete“.
Angesichts dieses Fundes „vermuten“ die Beamten denn auch, „dass es sich bei den über Jahre schon öfter im Raum GA 32 beobachteten Lichterscheinungen – grünes Licht, langsam fliegend, keine Motorengeräusche – um ähnliche Sonden gehandelt haben könnte.“

Unabhängig davon, wie die Bewertung dieses und anderer innerhalb der Akte als nicht ausreichend, geschweige denn abschließend erklärte Fälle in der Einzelbetrachtung durch UFO-Forscher und Militärexperten zukünftig ausfallen werden, so kann die Bedeutung dieser UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes nicht hoch genug eingeschätzt werden.

– Zwar handelt es sich um eine Akte, die aus ersichtlich historischen Hintergründen heute (und damit schon Jahre vor Ablauf der eigentlich Sperrfrist) nicht mehr geheim ist und von jedermann im Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden kann.

– Zugleich hat aber alleine die Existenz dieser Akte und die aus ihr heraus ersichtlichen Abläufe und Mechanismen wichtige Bedeutung für eine Bewertung des Interesses der Bundesregierung und der ihr unterstellten Organe bis hin zu den Geheimdiensten am UFO-Thema. Zudem weckt die Akte auch Fragen nach dem Interesse und Engagement des bundesdeutschen Militärs an UFOs. Schließlich wurde in Folge der in der Akte aufgeführten Beobachtungen auch das Militär immer wieder in den Untersuchungsprozess miteinbezogen und dürfte sich nicht minder für die schließlich mehrheitlich von Grenzschutzbeamten beobachteten Phänomene interessiert haben.

– Zugleich widerspricht die Existenz der Akte und der in ihr zusammengetragenen und bewerteten Fälle der jahrzehntelangen offiziellen Sprachregelung mehrerer Bundesregierungen, einiger ihrer Innen- und Verteidigungsminister, dass die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden und Organe, keinerlei Interesse an der Erforschung unbekannter Flugobjekte – also UFOs – im deutschen Luftraum haben.

– Damit bestätigt die UFO-Akte des BND nicht zuletzt auch eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zur der Frage nach einem UFO-Interesse der Bundesregierung, um deren Veröffentlichung derzeit vor Gericht gestritten wird. Darin heißt es unter anderem:

„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

– Vorgänge, wie sie aus der BND-Akte hervorgehen, etwa den handschriftlichen Vermerk mit der Aufforderung „Bitte einen ‚UFO-Vorgang‘ anlegen!“ (s.Abb.r.), oder Amtshilfegesuche an andere Stellen bei der Untersuchung und Bewertung von Sichtungen unbekannter Flugobjekte über der bundesdeutschen Grenze zur DDR und CSSR, belegen, dass es ein entsprechendes – wenn auch primär rein aufklärungstechnisches und militärisches – Interesse an derartigen Sichtungen, den geschilderten Phänomenen und diesen zugrundeliegende Melde-, Untersuchungs- und Dokumentationsmechanismen und Automatismen zumindest gab und möglicherweise auch heute immer noch gibt.

Ob und inwiefern es sich bei den gesichteten, beschrieben und untersuchten Objekten, die auch die BND-UFO-Akte nicht erklären kann, schlussendlich doch noch um aus heutiger Sicht identifizierbare Objekte oder aber um Objekte exotischer Natur und Herkunft handelt, müssen zukünftig UFO-Forscher und Militärhistoriker bewerten.

Anm.: GreWi bedankt sich bei Wissenschaftshistoriker Ralf Bülow, der uns auf die Existenz der vermeintlich gesperrten Akte aufmerksam machte sowie bei Frau R.R. und dem Bundesarchiv Koblenz.
© grenzwissenschaft-aktuell.de


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RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 01.10.2016 09:12
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...er-brd20150626/

Saarbrücken (Deutschland) – Seit Jahrzehnten schon bemühen sich deutsche UFO-Forscher um Auskunft und Einsicht in möglicherweise vorhandene UFO-Akten staatlicher Stellen und Institutionen. Anfragen bei Ämtern bis in höchste Bundesministerien wurden bislang meist mit nahezu gleichem Wortlaut abgetan: „Deutsche Stellen und Behörden betreiben weder UFO-Forschung noch werden UFOs oder Berichte und Untersuchungen darüber ausgewertet“, so zuletzt der damalige Bundesinnenminister und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäube auf eine entsprechende Anfrage. Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, zeigt u.a. das folgende GreWi-Dossier mit Informationen über genau diese nach offizieller Sprachregelung nicht existierenden Meldeabläufe und UFO-Akten der Bundesrepublik Deutschland.



Offiziell bestätigt: Es gibt geheime deutsche UFO-Akten
7.Dezember 2011

Handhabung von UFO-Meldungen durch deutsche Behörden: Recherchen bringen weitere Informationen ans Licht
28. Mai 2012

GreWi-Exklusiv: Einst geheime UFO-Akte des BND enthüllt Nahebegegnung mit einem unidentifizierten Flugobjekt über innerdeutscher Grenzschutzstelle – Teil 1
28. Februar 2014

GreWi-Exklusiv: Die UFO-Akte des BND: Unbekannte Flugobjekte über der innerdeutschen Grenze – Teil 2
1. März 2014

www.grenzwissenschaft-aktuell.de
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Entdeckt: Auch das Auswärtige Amt besitzt Akten zum UFO-Thema
2. April 2012

Wissenschaftshistoriker entdeckt und sichtet kleine „UFO-Akten“ der Bundeswehr
8. Januar 2014

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Auch deutsche Stellen untersuchen vermutlich UFOs
19. Februar 2010

Im Interview: Robert Fleischer über mögliche und wahrscheinliche staatliche UFO-Forschung in Deutschland
2. März 2010

Urteil: Bundestag muss Einsicht in „UFO-Unterlagen“ gestatten – Berufung angekündigt
1. Dezember 2011

Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet: Bundestag darf UFO-Dossier unter Verschluss halten
13. November 2013

Grundsatzurteil: Bundestag muss Einsicht in UFO-Akte geben
25. Juni 2015


Symbolbild: UFO-Geheimhaltung in Deutschland
Copyright: grewi.de

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#3

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 01.10.2016 09:17
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...chluss20160908/


Symbolbild: Geheime Akten des Ministry of Defence (Illu.).
Copyright: grewi.de
London (Großbritannien) – Eigentlich – so erklärte das britische Verteidigungsministerium (Ministry of Defence, MoD) noch im Sommer 2013 – sollten damals nach jahrelanger Arbeit sämtliche einst geheimen britischen UFO-Akten veröffentlicht worden sein (…GreWi berichtete). Dann kam im Herbst 2014 die große Überraschung, als bekannt wurde, dass weitere 18 Ordner der UFO-Akten immer noch unter Verschluss gehalten werden. Eine Veröffentlichung wurde zunächst für spätestens 2015 in Aussicht gestellt (…GreWi berichtete), dann ins Frühjahr 2016 verlegt (…GreWi berichtete), zuletzt für den Frühsommer in Aussicht gestellt, und dann wiederum in den August verschoben. (…GreWi berichtete weltweit exklusiv). Jetzt liegen „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ erneut exklusive Informationen der britischen Nationalarchive vor: Jetzt heißt es, dass ein genauer Veröffentlichungstermin bis auf Weiteres nicht genannt werden könne.

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...tponed20160908/

Auf Anfrage von GreWi-Herausgeber Andreas Müller erklärte der zuständige Mitarbeiter der National Archives:

„In Rücksprache mit dem Transfer Team zur aktuellen Position bezüglich der UFO-Akten wurde mir mitgeteilt, dass die Akten am 30. Juni an die National Archives überstellt wurden. Allerdings scheint es zuvor nicht absehbare Schwierigkeiten angesichts der Sensibilität der Aktenfreigabe durch den schon zuvor beschriebenen Prozess (Anm. GreWi: Der Freigabe-Status einiger der betroffenen Akten muss vom ‚Advisory Council on Public Records‘ bestätigt werden; …GreWi berichtete). Aus diesem Grund stehen die Akten noch nicht zur Einsicht zur Verfügung und das Transfer Team ist derzeit nicht in der Lage abzuschätzen, wann die Akten veröffentlicht werden.“

Bei den noch zu veröffentlichenden Akten handelt es sich um Akten unter dem Titel „UFO-Policy“ (UFO-Politik) aus den Jahren 1971-76 und 1996-2000. Drei weitere Dokumente decken demnach die Zeiträume Juni-Dezember 2000, Dezember-März 2004 und März 2004 ab. Zudem handelt es sich um Akten über „Air Traffic Controll Low Flying UFOs“ (Flugsicherheitsaufsicht niedrig fliegende UFOs) und „ADGE UFO Reports“. Hierbei dürfte es sich um UFO-Berichte der Radar-Einheiten der „Air Defence Ground Environment“ handeln (…GreWi berichtete).

Einige Beobachter hoffen darauf, dass aus den Akten auch bislang unbekannte Informationen über die Vorfälle von Rendlesham Forest in Suffolk hervorgehen, wo im Dezember 1980 Angehörige der US-Britischen Airbase RAF Bentwaters ein in dem Wald gelandetes unbekanntes Flugobjekt aus direkter Nähe gesehen haben wollen.

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#4

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 01.10.2016 10:43
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-video20160928/


Standbild aus dem Video.
Copyright: twitter.com/NPAS_StAthan
St. Athan (Großbritannien) – Der im walisischen St. Athan stationierte „National Police Air Service“ hat ein von einem seiner Helikopter aufgezeichnetes Wärmebild-Video veröffentlicht, auf dem ein Flugobjekt zu sehen ist, das die Polizei-Luftstaffel bislang nicht zu erklären weiß.

In Ermangelung einer Erklärung für die mit einer FLIR-Thermalkamera dokumentierte Beobachtung der Beamten hat der NPAS das Video und dazugehörige Informationen via Twitter veröffentlicht und sucht weiterhin nach einer Antwort.

Wie das NPAS berichtet, entstand die im sog. „black hot“-Modus gefilmte Aufnahme am vergangenen Samstag, dem 17. September 2016, gegen 21:30 Uhr (Ortszeit) über dem Bristolkanal auf rund 1000ft – also 300 Metern Höhe, als der Helikopter auf dem Rückflug und kurz vor der Landung war. (Anm. die Datum-und Uhrzeitanzeige ist um einen Tag und eine Stunde falsch eingestellt, erläutert der NPAS.)

Any suggestion?? Nothing seen by local ATC… 👽?? pic.twitter.com/Hu07DLmn3z

— NPAS St Athan (@NPAS_StAthan) 23. September 2016

Das veröffentlichte (und von einem Bildschirm abgefilmte) Video mit einer Dauer von 1:15 Minuten sei nur ein Teil der Gesamtaufnahme. Insgesamt sei das Objekt mehr als sieben Minuten lang mittels der Wärmebildkamera beobachtet. Zugleich stellt der NPAS fest, dass das Objekt, das auf dem Video zu sehen ist, weder mit bloßem Auge – noch von der lokalen Flugverkehrskontrolle geortet bzw. gesehen wurde.

Während via Twitter zahlreiche Kommentatoren vermuten, die Aufnahme zeige eine sogenannte „Himmelslaterne“, also ein von einem kleinen Brennsatz angetriebener Miniaturheißluftballon, erwidert der NPAS, dass sowohl der von dem Objekt abgegebene Hitzegrad und der Umstand, dass das Objekt gegen den Wind geflogen sei, gegen diese Erklärung spreche. Auf wiederholte Hinweise auf die beliebten Himmelslaternen erklärt der NPAS bislang abschließend: „Wir wissen wirklich nicht (was es war), aber wir bezweifeln, dass es eine (Himmels-)Laterne war, da es sich gegen den Wind bewegte.“

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#5

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 14.11.2016 18:15
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-zeuge20161017/

Auch Fidel Castro war ein UFO-Zeuge:


Fidel Castro
Pamplona (Spanien) – In seinem neuen Buch berichtet der spanische Journalist und UFO-Forscher J.J. Benítez von einer UFO-Sichtung, die einst der kubanische Revolutionsführer Fidel Castro in einem Interview offenbart hatte und dieser gemeinsam mit Kampfgefährten während der kubanischen Revolution erlebt hatte.

Wie Benítez in seinem neuen Werk “Solo Para Tus Ojos“ („For Your Eyes Only“; dt.: vertraulich; siehe Buchtipp) berichtet, berichtete der spätere „Máximo Líder“ gegenüber dem UFO-Forscher Jose Luis Gil von seiner Sichtung, die sich zwischen 1958-59 zugetragen hatte:

„Da waren wir nun, mitten in der Nacht, mit unseren Gewehren auf den Knien. Da sahen wir plötzlich ein Licht zwischen den Sternen dahinsausen. Das Licht kam auf unsere Gruppe von Kommandeuren zu und stülpte sich über uns wie ein Korb. Es war rund und riesengroß. Die Landschaft und die Berge wurden ebenfalls erleuchtet, als wenn es Tag gewesen wäre.“
(Fidel Castro)

Tatsächlich waren Castro und seine Gefährten mit ihrer beeindruckenden Sichtung im vor und nachrevolutionären Kuba nicht alleine. Schon spätestens seit den frühen 1950er Jahren kam es auch auf Kuba immer wieder zu Sichtungswellen. So berichteten 1954 auch Zeugen aus allen Landesteilen von ungewöhnlich hellen Erscheinungen am Himmel, deren ebenso ungewöhnliche Manöver die zeitgenössischer Flugzeuge bei weitem überstieg.

http://www.ufodigest.com/news/0608/cuba.html

GreWi-Kurzgefaßt
– Während einer Zeitperiode, in der landesweit auch andere Zeugen ungewöhnlich helle Erscheinungen am Himmel über verschiedenen Landesteilen beobachtet haben wollen, hatte auch der spätere „Maximo Líder“ Fidel Castro eine beeindruckende UFO-Sichtung.



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RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 14.11.2016 18:46
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...archiv20161020/

Forscher suchen nach dem Verbleib des DUIST-Archivs:


Der Herausgeber und ehemalige DUIST-Vorsitzende Karl L. Veit vor einem Titelblatt der ursprünglich von ihm herausgegebenen „UFO-Nachrichten“.
Copyright: unbek. (Illu.: grewi.de)
Leverkusen (Deutschland) – Das „Archiv für Fachveröffentlichungen zu ungewöhnlichen Himmelsphänomenen und
Grenzwissenschaften“ sucht nach dem Verbleib des Archivs der seit 1988 aufgelösten Deutschen UFO/IFO Studiengesellschaft (DUIST e.V.) und bittet die Öffentlichkeit um Hilfe.

„Wir suchen das Material, weil die zwischen 1956 und 1988 gemeldeten, um die 5.000 UFO-Sichtungen der DUIST, im Bestand der UFO-Datenbank geführt werden“ erläutert der Leiter des Archivs für Fachveröffentlichungen zu ungewöhnlichen Himmelsphänomenen und Grenzwissenschaften, Christian Czech und führt weiter aus: „Gemäß der Selbstverpflichtung der UFO-Datenbank, zu jeder UFO-Sichtung die Originaldatenquelle zu hinterlegen, sind die Mitarbeiter für jeden Hinweis dankbar.“

Nicht zuletzt aus diesem Grund bittet Czech jetzt um Mithilfe: „Sollte jemand das Archiv übernommen und verwart haben, der diesen Aufruf liest, so möchte er sich bitte bei uns melden. Wir würden das Archiv zur Digitalisierung gerne ausleihen, wobei alle entstehenden Kosten übernommen werden.“

Neben der Verwendung des DUIST-Archivs als Quelle, „wäre es schön, wenn das Material wieder auftauchen würde, da dieses die frühe Geschichte des UFO-Phänomens in Deutschland erzählt und somit als sehr wichtig einzustufen ist.“

Gemeinsam mit dem Suchaufruf nach dem DUIST-Archiv suchen die UFO-Archivare auch nach alten Ausgaben der Zeitschrift „UFO-Nachrichten„. „Wer diese loswerden möchte – entweder als Spende oder für einen realistischen Preis – möchte sich bitte ebenfalls an uns wenden.

– Das Archiv für Fachveröffentlichungen zu ungewöhnlichen Himmelsphänomenen und Grenzwissenschaften finden Sie HIER. E-Mail an: info@uap-archive.org

GreWi-Kurzgefaßt
– Forscher suchen das „verschollene“ Archiv der 1988 aufgelösten Deutschen UFO/IFO Studiengesellschaft (DUIST e.V.).
– Zudem suchen sie alte Ausgaben der Zeitschrift „UFO-Nachrichten“.
– Beides zum Ziel der Archivierung und Dokumentation durch das „Archiv für Fachveröffentlichungen zu ungewöhnlichen Himmelsphänomenen und Grenzwissenschaften“.

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#7

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 14.11.2016 18:49
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...online20161024/

Spaniens einst vertrauliche UFO-Akten jetzt auch online einsehbar:


Bildauszüge einiger UFO-Akten der spanischen Luftwaffe
Copyright/Quelle: Ministerio de Defensa (Bearb. grewi.de)

Madrid (Spanien) – Nachdem bereits im April 1992 das spanische Militär beschlossen hatte, seine bis dato als geheim und vertraulich eingestuften Akten zu UFO-Sichtungen zu veröffentlichen und später an der Bibliothek der spanischen Luftwaffe in Madrid zusammenzuführen, hat diese „Biblioteca del Cuartel General del Ejército del Aire“ nun den letzten Schritt zur vollständigen Transparenz der rund 80 publizieten UFO-Aktenbestände jetzt auch online veröffentlicht.

Wie die spanische Tageszeitung „El Mundo“ ausführlich berichtet, handelt es sich um rund 1.900 Seiten und Dokumente aus dem Zeitraum von 1962 bis 1995. „Exopolitik.org“ bezeichnet den einstigen Entschluss der spanischen Luftwaffe zur Freigabe der UFO-Akten als „historische Entscheidung, denn sie gab den Luftwaffen in anderen Ländern – vor allem in Mittel- und Südamerika – den Anstoß, ebenfalls hunderte Seiten von Untersuchungsberichten über unidentifizierte Flugobjekte freizugeben, die bis dahin für Wissenschaftler, UFO-Forscher, Historiker und Journalisten unerreichbar gewesen waren.“

http://bibliotecavirtualdefensa.es/BVMDe...tios/inicio.cmd


Bildzitat einer Zeugenskizze aus den spanischen UFO-Akten.
Copyright/Quelle: Ministerio de Defensa

Für Robert Fleischer von Exopolitik zeigt ein erster Blick in diese Akten, „mit welcher Sorgfalt das spanische Militär UFO-Sichtungen sammelte und analysierte. Die erste dokumentierte UFO-Sichtung stammt aus dem Jahr 1962 aus San Javier (Murcia). Der letzte verzeichnete Vorfall begab sich 1995 in Morón (Sevilla). Es finden sich in den Akten sowohl Sichtungen, die nur an einem bestimmten Ort gemacht wurden, als auch Pilotensichtungen. Bei der Häufigkeit der Sichtungen stechen vor allem die Kanarischen Inseln sowie die Metropolen Madrid und Barcelona hervor.“ Für Fleischer lassen die Akten „keinen Zweifel daran, dass die zuständigen Militärs eine Vielzahl der Fälle als ‚unerklärbares Phänomen‘ einstuften.“

GreWi-Kurzgefaßt
– Nachdem die 1992 freigegebenen UFO-Akten der spanischen Luftwaffe jahrelang nur über die Biblothek der Luftwaffe in Madrid zugänglich waren, sind die 1.900 Seiten einst vertraulicher Dokumente nun auch online abruf- und einsehbar.



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#8

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 25.12.2016 00:11
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...scouts20161116/



Leverkusen (Deutschland) – Durch das stets zunehmende Angebot des Internets sieht sich das „Archiv für Fachveröffentlichungen zu ungewöhnlichen Himmelsphänomene und Grenzwissenschaften“ mit einer stets wachsenden Anzahl potentieller Quellen für UFO-Sichtungen konfrontiert. Um diese Aufgabe zu meistern suchen die UFO-Archivare jetzt nach freiwilligen Helfern.

„In wenigen Wochen begehen wir das 70 Jahr des sog. modernen UFO-Phänomens. In diesen 70 Jahren gab es weltweit zahlreiche Sichtungen weltweit“, erläutert der Archivleiter Christian Czech und führt weiter aus: „In Deutschland haben wir das Manko, dass man nicht allzu viel von Sichtungen im Ausland mitbekommen hat. Bis 2000 berichtete regelmäßig Michael Hesemann über populäre Sichtungen, danach wurde es aber ruhig. Im Zeitalter des Internets wurden weltweit Webseiten errichtet, die über UFO-Sichtungen informieren.

Dieses Informationsangebot ist aber zu groß, um alleine erkundet zu werden. Wir planen aktuell, die Versäumnisse der letzten 70 Jahre nachzuholen, und möglichst jede öffentlich zugängliche UFO-Sichtung zusammenzutragen und in unser Archiv aufzunehmen.

Da wir hierfür Hilfe benötigen, starten wir diesen Aufruf: Wer hat Lust und Interesse, das Internet nach frei zugänglichen UFO-Sichtungsmeldungen, UFO-Fotos, Dokumenten, Zeitungsartikel etc. zu durchsuchen und diese Informationen in ein Worddokument zu kopieren und uns in regelmäßigen Abständen zuzusenden bzw. bei Dokumenten, Fotos etc. diese zu downloaden? Für das Material ist keine Wiederveröffentlichung vorgesehen, so dass es zu keiner Copyrightverletzung kommen kann. Sie dienen ausschließlich der internen Dokumetation.

Zeitgleich können sich bei uns Übersetzer von Englisch nach Deutsch melden, die das Material anschließend für uns übersetzen. Wenn möglich, sollten anschießend die durchsuchten Seiten auf Updates hin überprüft werden. Wer Interesse an dieser Arbeit hat, kann sich unter info@uap-archive.org melden. Hierbei sollte gleich genannt werden, welche Seiten durchsucht werden sollen, um das koordinieren zu können, damit Doppelarbeit vermieden wird.“


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zuletzt bearbeitet 06.01.2023 07:51 | nach oben springen
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#9

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 25.12.2016 02:08
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-1teil20160610/

GreWi-Exklusiv: Das sind die UFO-Akten des BND – Teil 1:

Saarbrücken (Deutschland) – Bei einem aktuellen Besuch der Redaktion der BILD-Zeitung erklärte der (noch) amtierende BND-Chef Gerhard Schindler: „wir wissen nichts über UFOs“, fügte zugleich aber hinzu, dass wenn er etwas über UFOs wüße, er es „hier nicht sagen“ würde…
Damit stimmt Schindler in die schon seit Jahrzehnten gepflegte Sprachregelung von Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister ein, die von jeher auf Anfrage hin beschwigtigen, dass Deutschland keinerlei Interesse an UFOs, geschweige denn an der Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Da aber zahlreiche Nachbar- und Partnerstaaten in EU und NATO teilweise noch heute offizielle UFO-Forschungseinrichtungen betreiben und UFOs auch von erfahrenen Beamten- und Militärpersonal gesichtet wurden, erscheint diese Position mehr als unglaubhaft. Dem Herausgeber von „grenzwissenschaft-aktuell.de“ (GreWi), Andreas Müller, war es 2014 gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und damit des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten. Alleine schon die Existenz der UFO-Akte des BND, aber auch die darin geschilderten Fälle, widerlegen eindeutig die offizielle Position der Bundesregierungen zum Thema.

Zuletzt hatte der damalige Bundesinnenminister (und heutige Bundesfinanzminister) Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) auf eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de zur Existenz deutscher UFO-Untersuchungen und Interessen wie folgt geantwortet:


„…eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt.“

Tatsächlich gab und gibt es UFO-Forscher, Politologen und Historiker, die Schäubles Aussage stützten. Diese vermuteten, dass selbst wenn es bundesdeutsche UFO-Akten gäbe, diese möglicherweise vom Militär unterhalten, ausgewertet und untersucht werden würden. In einem solchen Fall fielen diese Akten dann tatsächlich nicht in Zuständigkeitsbereiche etwa des Innenministeriums. Zugleich würden solche Akten damit dann auch unter gänzlich andere Sperrfristen und Geheimhaltungsstufen fallen.

Da der Bundesnachrichtendienst direkt dem Bundeskanzleramt untersteht, spricht die GreWi in Gänze vorliegende BND-Akte mit dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO -„ , die auf 67 Seiten Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet zur DDR und CSSR“ beinhaltet, nun eine ganz andere Sprache.

Die Akte unter dem Kürzel „B 206/1914“ befindet sich öffentlich und selbst durch die Online-Suchfunktion auffindbar im Bestand des Bundesarchivs Koblenz. Hier ist sie allerdings mit dem für Nachforschungen etwas entmutigenden Hinweis versehen, dass sie noch bis zum Jahr 2021 gesperrt ist, also derzeit aufgrund der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) noch nicht eingesehen werden kann.

Da besagte Akte „B 206/1914 aus dem Bestand B 206 des Bundesnachrichtendienstes“ jedoch schon vor unserer Anfrage – offenbar mit Interesse an den weiteren Inhalten der Akte (Tunnel, Schleusungen, Sichtblende, Mauer…) im Rahmen einer Schutzfristverkürzung freigegeben und eingesehen wurde, stand und steht diese Akte fortan – jedoch ohne Vermerk auf diesem Umstand – auch für nachfolgende Benutzer und somit für jedermann für eine Einsichtnahme zur Verfügung.

Insgesamt handelt es sich um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“, deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.


Die 67-seitige BND-Akte „UFO“ im Überblick.
Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Der Grund für die Anfertigung und Pflege dieser „UFO-Akte“ waren aber – das wird bei der Lektüre sehr schnell deutlich, nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Aufklärungsflugzeuge, sogenannter Drohnen, durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten.

Tatsächlich können denn auch eine Vielzahl der in der Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings – und da sind sich selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig – nicht alle!

Für die UFO-Forschung erscheinen aber alle in der Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse: Sie offenbaren ein breites Spektrum an Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen. Zudem liefern sie für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine durchaus befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli – also bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher ungewöhnlich erscheinende, Objekte im Luftraum. Statt UFOs und damit „unidentifizierte Flugobjekte“ handelt es sich in vielen, wenn auch nicht in allen Fällen der Akte also um identifizierte Flugobjekte, also um IFOs.

Zunächst bestätigt also auch die jetzt vorliegende UFO-Akte des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes die Ergebnisse der Auswertung von mittlerweile veröffentlichten UFO-Akten anderer Länder, Militärs und Geheimdienste und auch die Ergebnisse ziviler UFO-Studien dahingehend, dass für die große Mehrheit von UFO-Meldungen natürliche oder bekannt-technologische Erklärungen gefunden werden können.

Zugleich bestätigt sie aber auch die zahlreichen Ausnahmen und schildert auch Fälle, die von UFO-Forschern als sogenannte „Good UFOs“ bezeichnet werden – Fälle also, die selbst von den Beamten und zumindest im Umfang der nun vorliegenden Akte – nicht erklärt und identifiziert werden konnten. Es sind denn auch gerade Fälle wie der folgende, die das Interesse der UFO-Forschung ausmachen und auch deren Bedeutung hervorheben.

Aus einem Bericht der Grenzschutzstelle Puttgarden auf der einstigen Grenzinsel Fehmarn (s.Illu.o.) geht folgender Vorfall hervor:

„Am frühen Morgen des 26.08.1986, in der Zeit zwischen 03.00 Uhr und 03:30 Uhr beobachteten 3 Beamte des Nachtdienstes der Grenzschutzstelle Puttgarden, aus dem Fenster eines Dienstraumes ein Flugobjekt, welches mit langsamer Geschwindigkeit auf den Fährbahnhof Puttgarden zuflog.

Dieses Flugobjekt wurde zur gleichen Zeit von einem Zollbeamten des Zollamtes Puttgarden vom ca. 300 m entfernten sogenannten ‚Autohof‘ des Fährbahnhofs gesehen.


Auf insgesamt fünf Seiten diskutiert die BND-Akte „UFO“ den Vorfall Puttgarden.
Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Nach eingehender Befragung durch den Unterzeichner konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden:

1) Das nicht-identifizierte Flugobjekt näherte sich zu der o.a. Zeit mit relativ langsamer Geschwindigkeit (auf keinen Fall Flugzeug) aus westlicher Richtung dem Fährbahnhof Puttgarden.

2) Es flog in einer Höhe von ca. 50 – 60 m.

3) Als es den Fährbahnhof Puttgarden erreichte, reduzierte es noch mehr die Geschwindigkeit und blieb vor den Molenanlagen zu den Fährbetten nahezu in der Luft stehen.

4) Zu diesem Zeitpunkt konnten die Beamten der Grenzschutzstelle Puttgarden ein Geräusch vernehmen, welches sie bei der Befragung in Übereinstimmung mit dem Zollbeamten als ein ‚relativ leises summendes Geräusch‘ beschrieben, das eventuell mit dem Geräusch einer Turbine zu vergleichen ist.

Da das Flugobjekt über dem Fährbahnhof nahezu in der Luft stehen blieb, wurde nachgefragt, ob es sich evtl. um einen Hubschrauber handeln könnte. Dieses wurde jedoch mit dem Hinweis verneint, dass ein den Beamten bekanntes typisches Rotorengeräusch nicht mit dem Geräusch dieses Flugobjektes zu vergleichen war.

5) Zu Größe, Form und Farbe des Flugobjekts konnten die Beamten aus zwei Gründen keine Angaben machen:

1) die Nacht war stockdunkel

2) von dem Objekt ging strahlenförmig eine derart blendende Beleuchtung weg, dass obige Angaben nicht möglich waren. Ein Beamter äußerte, er hätte den Eindruck, als ob diese Beleuchtung absichtlich zur Tarnung so geschaltet gewesen wäre, da es sich nicht um Positionslampen und auch nicht um Scheinwerfer zur Beleuchtung gehandelt habe, da von dem Licht kein Lichtkegel zur Erde oder in eine bestimmte Richtung ging.

6) Im Anschluss an den Fast-Stillstand des Objektes vor dem Fährbahnhof Puttgarden flog es langsam in gleicher Höhe gleitend über die Marineküstenstation Marienleuchte auf Fehmarn (ca. 600m Luftlinien entfernt) in ostwärtige Richtung weiter.

7) Versuche des Unterzeichners Erkenntnisse durch andere Personen/Dienstellen zu diesen Beobachtungen zu erlangen, scheiterten.

Nachfragen über Beobachtungen der geschilderten Art wurden gehalten bei

– den Marineküstenstationen Westermarkelsdorf, Marienleuchte und Staberhuk (alle auf der Insel Fehmarn)

– Fliegerstaffel des Grenzschutzkommando Küste (Hubschrauber)

– Betriebsüberwachung des Fährbahnhofes Puttgarden

– deutschen Fährschiffen ‚Deutschland‘ und ‚Karl Carstens‘

– dänische Polizei Rödby. (…)“

Obwohl die Sichtungszeugen ein bekanntes Flugzeug und einen typischen Hubschrauber als Erklärung ausgeschlossen haben, äußert die Akte an anderer Stelle dann die Vermutung, dass die Sichtung über Puttgarden mit der in den „Lübecker Nachrichten“ einige Tage später berichteten Sichtung eines „sowjetischen Hubschraubers über Lübecker Gebiet“ am 26.08.1986 um 07.00 Uhr in Verbindung stehen könnte. Eine erneute Anfrage bei verschiedenen Stellen, ob ein derartiges Szenario von weiteren Beobachtungen oder Einsatzplänen, etwa der genannten Hubschrauberstaffel, gestützt werden könne, wurde jedoch negativ beantwortet.

Unabhängig davon, wie die Bewertung dieses und anderer innerhalb der Akte als nicht ausreichend, geschweige denn abschließend erklärte Fälle in der Einzelbetrachtung durch UFO-Forscher und Militärexperten zukünftig ausfallen werden, so kann die Bedeutung dieser UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes nicht hoch genug eingeschätzt werden.

– Zwar handelt es sich um eine Akte, die aus ersichtlich historischen Hintergründen heute (und damit schon Jahre vor Ablauf der eigentlich Sperrfrist) nicht mehr geheim ist und von jedermann im Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden kann.

– Zugleich hat aber alleine die Existenz dieser Akte und die aus ihr heraus ersichtlichen Abläufe und Mechanismen wichtige Bedeutung für eine Bewertung des Interesses der Bundesregierung und der ihr unterstellten Organe bis hin zu den Geheimdiensten am UFO-Thema. Zudem weckt die Akte auch Fragen nach dem Interesse und Engagement des bundesdeutschen Militärs an UFOs. Schließlich wurde in Folge der in der Akte aufgeführten Beobachtungen auch das Militär immer wieder in den Untersuchungsprozess miteinbezogen und dürfte sich nicht minder für die schließlich mehrheitlich von Grenzschutzbeamten beobachteten Phänomene interessiert haben.

– Zugleich widerspricht die Existenz der Akte und der in ihr zusammengetragenen und bewerteten Fälle der jahrzehntelangen offiziellen Sprachregelung mehrerer Bundesregierungen, einiger ihrer Innen- und Verteidigungsminister, dass die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden und Organe, keinerlei Interesse an der Erforschung unbekannter Flugobjekte – also UFOs – im deutschen Luftraum haben.

– Damit bestätigt die UFO-Akte des BND nicht zuletzt auch eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zur der Frage nach einem UFO-Interesse der Bundesregierung, um deren Veröffentlichung derzeit vor Gericht gestritten wird. Darin heißt es unter anderem:

„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“


– Vorgänge, wie sie aus der BND-Akte hervorgehen, etwa den handschriftlichen Vermerk mit der Aufforderung „Bitte einen ‚UFO-Vorgang‘ anlegen!“ (s.Abb.r.), oder Amtshilfegesuche an andere Stellen bei der Untersuchung und Bewertung von Sichtungen unbekannter Flugobjekte über der bundesdeutschen Grenze zur DDR und CSSR, belegen, dass es ein entsprechendes – wenn auch primär rein aufklärungstechnisches und militärisches – Interesse an derartigen Sichtungen, den geschilderten Phänomenen und diesen zugrundeliegende Melde-, Untersuchungs- und Dokumentationsmechanismen und Automatismen zumindest gab und möglicherweise auch heute immer noch gibt.

Ob und inwiefern es sich bei den gesichteten, beschrieben und untersuchten Objekten, die auch die BND-UFO-Akte nicht erklären kann, schlussendlich doch noch um aus heutiger Sicht identifizierbare Objekte oder aber um Objekte exotischer Natur und Herkunft handelt, müssen zukünftig UFO-Forscher und Militärhistoriker bewerten.

Anm.: GreWi bedankt sich bei Wissenschaftshistoriker Ralf Bülow, der uns auf die Existenz der vermeintlich gesperrten Akte aufmerksam machte sowie bei Frau R.R. und dem Bundesarchiv Koblenz.

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RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 25.12.2016 02:15
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-2teil20160610/

GreWi-Exklusiv: Das sind die UFO-Akten des BND – Teil 2:


Titelblatt der BND-Akte „UFO“.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)
Saarbrücken (Deutschland) – Bei einem aktuellen Besuch der Redaktion der BILD-Zeitung erklärte der (noch) amtierende BND-Chef Gerhard Schindler: „wir wissen nichts über UFOs“, fügte zugleich aber hinzu, dass wenn er etwas über UFOs wüßte, er es „hier nicht sagen“ würde…
Damit stimmt Schindler in die schon seit Jahrzehnten gepflegte Sprachregelung von Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister ein, die von jeher auf Anfrage hin beschwigtigen, dass Deutschland keinerlei Interesse an UFOs, geschweige denn an der Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Da aber zahlreiche Nachbar- und Partnerstaaten in EU und NATO teilweise noch heute offizielle UFO-Forschungseinrichtungen betreiben und UFOs auch von erfahrenen Beamten- und Militärpersonal gesichtet wurden, erscheint diese Position mehr als unglaubhaft. Dem Herausgeber von „grenzwissenschaft-aktuell.de“ (GreWi), Andreas Müller, war es 2014 gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und damit des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten. Alleine schon die Existenz der UFO-Akte des BND, aber auch die darin geschilderten Fälle, widerlegen eindeutig die offizielle Position der Bundesregierungen zum Thema.

Insgesamt handelt es sich um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“, deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.

Der Grund für die Anfertigung und Pflege dieser „UFO-Akte“ waren aber – das wird bei der Lektüre sehr schnell deutlich, nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Aufklärungsflugzeuge, sogenannter Drohnen, durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten.

Tatsächlich können denn auch eine Vielzahl der in der Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings – und da sind sich selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig – nicht alle!

Für die UFO-Forschung erscheinen aber alle in der Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse – offenbaren sie doch ein breites Spektrum an Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen und liefern zudem für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli, also bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher ungewöhnlich erscheinende, Objekte im Luftraum. Statt UFOs und damit „unidentifizierte Flugobjekte“ handelt es sich in vielen Fällen aus der Akte also um identifizierte Flugobjekte, also IFOs.

Schon die erste in der Akte geschilderte Sichtung fällt dann auch recht deutlich in diese Kategorie von zwar zunächst unbekannten, in der Nachbetrachtung jedoch sehr wahrscheinlich bis eindeutig als (sowjetische?) Drohne zu identifizierenden Flugobjekte im BRD-DDR-Grenzgebiet.

Darin berichtet ein Reisender folgendes:

„Am 26.08.1983 zwischen 15:00 und 15:30 Uhr befuhr ich die Transitstrecke von Berlin-West kommend in Richtung Hamburg. In Höhe Wittstock sah ich einen Flugkörper, vorn Spitz zulaufend, Stabilisatoren am Ende des Rumpfes und von glatter Bauart. Der Flugkörper zog einen dunklen Kondensstreifen hinter sich her. Er überflog in ca. 15 Metern Höhe die Autobahn – Fahrtrichtung Hamburg – von links nach rechts. Nach ca. 30 Sekunden folgten im Abstand zwei moderne Kampfflugzeuge und flogen in Richtung Absturzstelle. Die Absturzstelle befand sich ca. 2 Kilometer neben der Transitstrecke, der Absturz des Flugkörpers verursachte eine große dunkle Rauchwolke. Ein Detonationsknall war nicht zu hören. Die Flugzeuge hatten eine Luftfilteröffnung links und rechts neben der Flugzeugkanzel.“

Auch weitere Sichtungen beschreiben mehrheitlich flugzeugförmige Flugkörper, also einen länglichen Rumpf mit Seitenflügeln, wie sie entlang der gesamten innerdeutschen Grenze und auch an der Grenze zur damaligen Tschechoslowakei immer wieder gesichtet und beschrieben wurden.

Neben den Sichtungen eindeutig technologisierter und klassisch-aerodynamischer Flugkörper (Rumpf, Hecktabilisatoren, Flügel Heckruder, Front oder Heckantriebe usw.) kam es entlang des westdeutschen Grenzverlaufs zu den Warschauer-Pakt-Staaten DDR und Tschechoslowakei aber auch immer wieder zu Sichtungen „unbekannter Lichtobjekte“.

So etwa am 13.11.1984 in der Nähe des Grenzübergangs Finsterau in Bayern. Hier wurde:
„Eine Blinkende Lichtquelle mittels Bildverstärker (BiV) um 18.30 Uhr etwa in Verlängerung der ehem. PSU Fürstenhut (Knizeci Plane) erkannt. Daraufhin auch mit normalem DF (Anm.d. GreWi-Red.: Doppelfernrohr?) auszumachen. (Entdeckung ohne BiV sehr schwierig). In der Folgezeit bis gegen 20.15 Uhr z.T. waren vier dieser Lichtobjekte gleichzeitig zu erkennen. Entfernung und Flughöhe sehr schwer zu erkennen. Die Objekte könnten sich etwa im Raum zwischen Außergefild (Kvilda) und UQ 96 30 und Obermoldau (Horni Vltavice) VQ 09 23 in 300 – 400 m (Vermutung) bewegt haben. Bewegung erfolgte im Raum in beiden Richtungen, offensichtlich auf gleicher Höhe, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, jedoch manchmal fast Stillstand. Beobachtet werden konnten ein helles (gelbes) und rotes Blinken. Fluggeräusche waren nicht zu hören. Gegen 20.15 letzte Beobachtung, da Nebel aufkam.“

In einer Ausarbeitung zum Thema „Einsatz ‚unbekannter Flugobjekte‘ an den Grenzen zur DDR und CSSR“ stellt das „Grenzschutzkommando Süd“ gegenüber den BND-Beamten in Pullach dann im Dezember 1984 zu den Sichtungen der vergangenen zweieinhalb Jahre folgendes fest:

„Am 30.08.1983 ging bei Grenzschutzkommando Süd eine Meldung der GSA (Grenzschutzabteilung) Süd 1 ein, welcher eine neuartige und nach wie vor ungeklärte Erscheinung zugrunde lag

Gegenstand dieser und nachfolgender Meldungen verschiedener Stellen sind Beobachtungen von Bürgern und Angehörigen der Grenzüberwachungsorgane gewesen, die trotz geringer Präzision im Kern das gleiche Erscheinungsmuster erkennen lassen.

Es lässt sich wie folgt beschreiben:

Über dem Gebiet der CSSR sind, grundsätzlich bei Dunkelheit, rot und grüne (z.T auch gelb oder weiß) blinkende Lampen (Positionslampen?) von meistens geräuschlos fliegenden, in der Regel andeutungsweise erkennbaren Flugobjekten gesehen worden.

Soweit die beobachtenden Personen Umrisse wahrnehmen konnten, schienen diese auf einen relativ kleinen – somit vermutlich unbemannten – Flugkörper hinzudeuten. In einigen Fällen wurde angeblich ein zylindrischer Körper mit Tragflächen, ähnlich einem ‚kleinen Düsenflugzeug‘ erkannt; ein Beobachter will auf dem Fluggerät eine schirmartige Konstruktion (Antenne, Radarschirm) gesehen haben.


Zeugenskizze des düsenflugzeugartigen Objekts mit Schirm.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de).Hinsichtlich der Flughöhe (unleserlich) werden Werte zwischen 50 und 500 Metern bei einer mittleren Entfernung zur Grenzlinie von ca. 300 Metern angegeben.Die Flugobjekte sollen sich mit unterschiedlicher, teils sehr geringer, Geschwindigkeit bewegt haben. Ein Augenzeuge verglich die Geschwindigkeit mit der eines Sportflugzeuges.Bemerkenswert ist, dass eine Reihe von Beobachtungen bei Vollmond erfolgten. Vermutlich ist diese Umstand auf die günstigeren nächtlichen Sichtverhältnisse zurückzuführen.

Die älteste, GSK Süd bekannte, verwertbare Feststellung dieser Art stammt von einem Jäger in GA (Geländeabschnitt) 45 und datiert vom April 1982. In keinem Fall konnten weitere Aktivitäten oder Zusammenhänge mit Anlagen und Einrichtungen auf DDR/CSSR-Gebiet bzw. dem Verhalten der dortigen Grenzsicherungsorgane, aus welchen sich Vermutungen über den Einsatzzweck ableiten ließen, erkannt werden. Anfragen bei Radarstellen der Bundeswehr verliefen stets negativ.

Die Dauer der jeweiligen Sichtungen lag regelmäßig zwischen 5 und 15 Minuten; am 31.10.1984 gelang es einer Grenzstreife der GSA Süd 2 über einen Zeitraum von ca. 2 1/2 Stunden Sichtkontakt mit einem rot und grün blinkenden Flugobjekt zu halten. Dabei konnten Tragflächen erkannt werden.

Die jüngsten Beobachtungen im Bereich Bayern wurden am 04.12.1984 in GA 10 (GSA Süd 6) gemacht.

Außerhalb des GSK Süd wurden nach Auskunft BMI (Bundesministerium des Inneren) bisher lediglich im Bereich des GSK Mitte, SO Eschwege, vergleichbare Feststellungen getroffen.“

Nach einer Aufführung der Sichtungsorte (Örtlichkeiten) werden als Erklärung verschiedene „Drohnen sowjetischer Bauart“ beschrieben und diskutiert, wie sie damals „seit einiger Zeit von den in der DDR stationierten sowjetischen Landstreitkräften“ als auch von den fünf Armeen genutzt und betrieben wurden.

Entsprechende Truppenteile waren demnach mit der „Aufklärugsdrohne DR-3“ (WR-3 / M-141 REYS; TUPOLEV) ausgerüstet. Hierbei handelte es sich um einen für taktische Gefechtsfeldaufklärung vorgesehenen Marschflugkörper, der „nach einem festen Programm einen Aufklärungsbereich von ca. 4 Km Breite und 50 Km Länge bei einer mittleren Flughöhe von 800 m ü.G. abdecken kann.“

(Anm.d.GreWi-Red.: Aufsührliche Information über die auf DDR-Territorium eingesetzten Sowjet-Drohnen sind unter: http://www.5lwdiv.de/drohne.htm zu finden.) Entsprechende Drohnen waren mit verschiedenen Kameras ausgerüstet und wurden von einer mobilen Startrampe aus gestartet. Die zwar unbemannt aber weiterhin doch äußerlich noch recht konventionell wirkenden Drohnen landeten mit Hilfe eines Fallschirms wieder im Abschussgebiet.


Die sowjetische Drohne M-141 (Darst. nicht Teil der BND-Akte!)Laut einer Meldung der „Welt“ vom 23.04.1984, die in der Akte ebenfalls aufgeführt und als „journaillienhaft aufbereiteter Zeitungsbericht“ beschrieben wird, soll sich die Sowjetunion bei der Entwicklung ihrer Drohnen damals u.a. auf die Auswertung von durch Syrien erbeuteter israelischer Aufklärungsdrohnen (Typ: Scout) gestützt haben. Zur Geräuschverminderung sollen Wankelmotoren erprobt worden sein.In ihrer Bewertung der Erklärung der beobachteten „unbekannten Flugobjekte im Grenzgebiet zur DDR und CSSR“ kam das GSK Süd laut Akte zu dem Schluss, dass

„die derzeit vorhandenen Informationen über den Einsatz ‚unbekannter Flugobjekte‘ (…) für ein als gesichert anzusehendes Ergebnis unzureichend“ seien. „Zur Klärung dieser Erscheinungen ist somit die Gewinnung weiterer (auswertbarer) Erkenntnisse erforderlich. Die Bewertung, gestützt auf den aktuellen Kenntnisstand, kann somit nur als Versuch angesehen werden, das Phänomen der Klärung näher zu bringen.“

Bei der abschließenden Einschätzung des Berichts zur Frage, ob es sich um Drohnen handeln könnte, heißt es weiter:

„Eine Reihe von Aspekten spricht dafür:

So z.B. die Angabe der Größe (die DR-3 soll ca. 7 m lang sein), Form und Flughöhe. Auch die beobachteten Geschwindigkeiten (abgesehen vom Niedrig-Bereich) lassen diese Deutung zu. Interessanterweise stimmen die Beobachtungsergebnisse der einzigen Sichtung bei Tageslicht mit den typischen Erscheinungsformen einer Drohne weitgehend überein.

Davon abweichende Nachtbeobachtungen, insbesondere soweit sie die Geschwindigkeit betreffen, könnten auf optischen Täuschungen und Beobachtungsfehlern beruhen.

Die in sämtliche Meldungen beschriebene Quasi-Geräuschlosigkeit dürfte auf die große Entfernung sowie eine Besonderheit des Antriebs (Wankelmotor?) zurückzuführen sein, zumal es nachts besonders schwierig ist, akustische Emissionen zu verbergen. Insoweit könnte es sich bei den Flugkörpern um Drohnen (DR-3?) handeln.

Nicht in dieses Schema fügt sich jedoch das verschiedenfarbige Blinken der Flugkörper. Dieses scheint dem Einsatzzweck einer Drohne – ungesehen Informationen über den Gegner zu gewinnen bzw. ELOKA-Aufträge (Anm.d.GreWi-Red.: ELOKA = Elektronische Kampfführung) auszuführen – zuwider zu laufen.

Gegen die Annahme, es könne sich um Drohnen handeln, lässt sich im weiteren die mehrfach (soweit richtig beobachtet!) festgestellte sehr geringe Fluggeschwindigkeit anführen (evtl. Beobachtungsfehler bei Kurvenflügen).“

Im Fazit schließen die Beamten ihre Einschätzung mit der Feststellung, dass

„die Frage, ob es sich bei den unbekannten Flugobjekten um Drohnen oder um ‚etwas anderes‘ handelt, kann zur Zeit nicht sicher beantwortet werden. Hubschrauber sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen (Geräusch), es sei denn, in einem bzw. anderen Fall bewirkten die nächtlichen Sichtverhältnisse einen erheblichen Irrtum hinsichtlich der Entfernung. Diese Erklärung wäre jedoch eine reine Vermutung.

Dennoch spricht bei Abwägung des Für und Wider als glaubhafteste Erklärung wohl die Annahme, es handele sich bei den Objekten um (sowjetische) Drohnen.“

In anderen Fällen wurden von den bundesdeutschen Grenztruppen, etwa über DDR-Gebiet, Raum Heinersdorf

„in den späten Abendstunden des 29.03.1986 (…) bisher unbekannte Schwebeflugobjekte beobachtet. Es handelte sich dabei um 5 Flugobjekte , die mit ca. 1 Km Zwischenraum, in gerade Linie in Nord-Süd-Richtung aufgereiht in der Höhe schwebten. (…) Die Flugobjekte hatten rot-grüne Positionslampen gesetzte (Dauer ca. 30 Minuten). Sie verloschen gleichzeitig. Flugbewegungen und Fluggeräusche konnten nicht wahrgenommen werden. Ein Flugobjekt konnte mit IR-Gerät (Anm.d.GreWi-Red: Infrarot) einwandfrei als Ballon erkannt werden. Ca. 15 Kilometer entfernt war zuvor bereits ein einzelnes gleichartiges Positionsfeuer 35 Minuten lang erkannt worden. Wetter: Klare Nacht, leichte Luftbewegung, Sicht bis ca. 5000 Meter. Beobachtungszeit: 22.05 bis 22.35 Uhr. Eine detaillierte Dokumentation wird z.Zt. erstellt und in Kürze vorgelegt. Das GSK Süd ist dabei auf Handskizzen der Beobachtenden PVB angewiesen, weil nachtgeeignetes Photogerät nicht vorhanden ist.“


Skizze eines der beobachteten und mit Positionslichtern versehenen, sich um seine eigenen Achse leicht rotierenden „erkannten Ballons“.
Copyright: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)In einer vorläufigen Bewertung dieser und ähnlicher weitere Beobachtungen kommt die BND-Akte zu folgender Beobachtung:

„Derartige Beobachtungen wurden bislang erstmals im Grenzraum erkannt. Eine gesicherte Zuordnung ist derzeit nicht möglich. Ins Auge gefasst wurde, dass es sich aufgrund der Art der Anordnung und der Befeuerung um eine für DDR-Seite deutlich erkennbare Linie zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Überfliegens der Grenze in die Bundesrepublik handeln könnte.

Allerdings erbrachten verschiedene Recherchen, dass zum fraglichen Zeitpunkt in diesem Raum keine Übungen von Truppe mit besonderer Bestimmung oder sonstige Luftraummanöver des Ostblocks stattfanden bzw. Luftfahrzeuge in Grenznähe werde gehört noch gesehen wurden (evtl. geräuscharme Lastensegler mit Fallschirmspringern?). Da aber das abgestimmte gleichzeitige Bedienen dieser Flugobjekte einer nicht unkomplizierten Koordination bedarf, könnte auch eine Vorübung für ein evtl. später stattfindendes Manöver in Grenznähe vermutet werden.“

Als weitere und wahrscheinlichere Deutungsmöglichkeit vermutet die „vorläufige Bewertung“ der Sichtung der schwebenden Lichter und Ballons, dass es sich um Instrumente aus dem Bereich Radarüberwachung gehandelt haben könnte, „wobei diese Objekte möglicherweise als Radarspiegel fungiert haben“ könnten.

Die Bewertung endet mit dem Hinweis darauf, dass „möglicherweise hier die Erfahrungen der eigenen Streitkräfte eine eindeutige Zuordnung erleichtern“, weswegen man auch ein Wehrbereichskommando der Bundeswehr informiert habe.

Ein Fall, in dem a. 23.10.1987 dann in einem Garten im nordhessischen Ellershausen eine „Wettersonde“ niedergegangen war, deren Merkmale weder mit entsprechenden Sonden des Deutschen Wetterdienstes, noch der Bundeswehr oder der US-Streitkräfte in Übereinstimmung gebracht werden konnte (s.Abb.l.), und der aus diesem Grund und aufgrund des Umstandes, dass sie „aus der DDR gekommen und schon am Abend vorher beobachtet“ worden sei, als von DDR bzw. sowjetischer Herkunft interpretiert wurde, schließt die BND-Akte ab.


Aus der Beschreibung dieses Fundes geht hervor, dass die Sonde „in Form einer auf der Spitze stehenden Pyramide“ glich, deren „Diagonalen und die Basis als Reflektoren (Alu-beschichtetes Papier) ausgebildet waren.“ An der Spitze hing ein vom Melder beigefügter „Zylinder, der sehr stark leuchtete“.
Angesichts dieses Fundes „vermuten“ die Beamten denn auch, „dass es sich bei den über Jahre schon öfter im Raum GA 32 beobachteten Lichterscheinungen – grünes Licht, langsam fliegend, keine Motorengeräusche – um ähnliche Sonden gehandelt haben könnte.“

Unabhängig davon, wie die Bewertung dieses und anderer innerhalb der Akte als nicht ausreichend, geschweige denn abschließend erklärte Fälle in der Einzelbetrachtung durch UFO-Forscher und Militärexperten zukünftig ausfallen werden, so kann die Bedeutung dieser UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes nicht hoch genug eingeschätzt werden.

– Zwar handelt es sich um eine Akte, die aus ersichtlich historischen Hintergründen heute (und damit schon Jahre vor Ablauf der eigentlich Sperrfrist) nicht mehr geheim ist und von jedermann im Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden kann.

– Zugleich hat aber alleine die Existenz dieser Akte und die aus ihr heraus ersichtlichen Abläufe und Mechanismen wichtige Bedeutung für eine Bewertung des Interesses der Bundesregierung und der ihr unterstellten Organe bis hin zu den Geheimdiensten am UFO-Thema. Zudem weckt die Akte auch Fragen nach dem Interesse und Engagement des bundesdeutschen Militärs an UFOs. Schließlich wurde in Folge der in der Akte aufgeführten Beobachtungen auch das Militär immer wieder in den Untersuchungsprozess miteinbezogen und dürfte sich nicht minder für die schließlich mehrheitlich von Grenzschutzbeamten beobachteten Phänomene interessiert haben.

– Zugleich widerspricht die Existenz der Akte und der in ihr zusammengetragenen und bewerteten Fälle der jahrzehntelangen offiziellen Sprachregelung mehrerer Bundesregierungen, einiger ihrer Innen- und Verteidigungsminister, dass die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden und Organe, keinerlei Interesse an der Erforschung unbekannter Flugobjekte – also UFOs – im deutschen Luftraum haben.

– Damit bestätigt die UFO-Akte des BND nicht zuletzt auch eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zur der Frage nach einem UFO-Interesse der Bundesregierung, um deren Veröffentlichung derzeit vor Gericht gestritten wird. Darin heißt es unter anderem:

„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

– Vorgänge, wie sie aus der BND-Akte hervorgehen, etwa den handschriftlichen Vermerk mit der Aufforderung „Bitte einen ‚UFO-Vorgang‘ anlegen!“ (s.Abb.r.), oder Amtshilfegesuche an andere Stellen bei der Untersuchung und Bewertung von Sichtungen unbekannter Flugobjekte über der bundesdeutschen Grenze zur DDR und CSSR, belegen, dass es ein entsprechendes – wenn auch primär rein aufklärungstechnisches und militärisches – Interesse an derartigen Sichtungen, den geschilderten Phänomenen und diesen zugrundeliegende Melde-, Untersuchungs- und Dokumentationsmechanismen und Automatismen zumindest gab und möglicherweise auch heute immer noch gibt.

Ob und inwiefern es sich bei den gesichteten, beschrieben und untersuchten Objekten, die auch die BND-UFO-Akte nicht erklären kann, schlussendlich doch noch um aus heutiger Sicht identifizierbare Objekte oder aber um Objekte exotischer Natur und Herkunft handelt, müssen zukünftig UFO-Forscher und Militärhistoriker bewerten.

Anm.: GreWi bedankt sich bei Wissenschaftshistoriker Ralf Bülow, der uns auf die Existenz der vermeintlich gesperrten Akte aufmerksam machte sowie bei Frau R.R. und dem Bundesarchiv Koblenz.
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#11

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 25.12.2016 03:09
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...on-dsr20161214/

Neubenennung: Aus MUFON-CES wird MUFON-DSR:


Auch das neue Logo folgt der Neubenennug.
Copyright: mufon-dsr.com

Murr (Deutschland) – Seit 1974 stand und steht der Name MUFON seit 1974 im deutschsprachigen Raum für den Anspruch wissenschaftlich orientierter UFO-Forschung. Jetzt hat der Verein mit einer Neubenennung sein Tätigkeitsgebiet und Fokus klar neudefiniert: Aus der einstigen „Central European Section“, also der zentraleuropäischen Sektion der des „Mutual UFO Network“ (MUFON-CES) wurde jetzt deren „deutschsprachige Sektion“ MUFON-DSR.

„MUFON-CES wurde 1974 von dem Dipl. Phys. Ilobrand von Ludwiger gegründet und als zentraleuropäische Anlaufstelle für MUFON USA 40 Jahre lang von ihm geleitet“, erläutert der neue Pressesprecher des Verein, Mario Rank und führt weiter aus: „Die Namensänderung DSR bezieht sich auf den deutschsprachigen Raum. Das Arbeitsgebiet von MUFON DSR erstreckt sich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie deutschsprachige Enklaven, wie z.B. Teile von Südtirol oder Belgiens.“

In allererster Linie arbeitet MUFON-DSR wie die anderen UFO-Vereine in Deutschland. Das bedeutet: Zeugenberichte bearbeiten und mögliche Fotos oder Videos von Sichtungszeugen aus- und bewerten. „Dies erfolgt durch motivierte Mitglieder. Die enge Zusammenarbeit mit der gemeinsamen vereinsübergreifenden Fallermittlergruppe, die sich aus Mitgliedern aller deutschen UFO-Forschungsorganisationen (MUFON-DSR, DEGUFO und GEP) zusammensetzt, ist auch für den neubenannten Verein selbstverständlich.

„Zusätzlich hat MUFON-DSR einen hohen Anteil an Technikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern. Dies befähigt MUFON-DSR auch technische UFO-Forschung zu betreiben. Durch eine enge Verbindung zu einem technisch-chemischen Labor ist MUFON-DSR auch in der Lage, Materialproben unterschiedlicher Art untersuchen zu lassen.

Die drei Kernkompetenzen der MUFON-DSR liegen somit bei:
– der technischen UFO-Forschung, wie sie vom neu gewählten 1. Vorsitzenden, dem UFO-Forscher und Initiator der technischen UFO-Forschung in Deutschland (www.technische-ufo-forschung.de) Gerhard Gröschel in Personalunion betrieben wird.
– Der Bild- und Videoanalyse.
– Sowie in der Materialanalyse.



http://www.mufon-dsr.com/

– Die MUFON-DSR-Hotline erreichen Sie unter: Hotline: +49(0)7144/821963

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#12

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 13.02.2017 19:16
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-akten20170119/

UFOs, PSI und Kalter Krieg: CIA veröffentlicht mehr als 12 Millionen Akten-Seiten online:


Das Emblem der Central Intelligence Agency, CIA.
Copyright: cia.gov / Public Domain
Washington (USA) – Der ebenso berühmt wie berüchtigte US-Auslandsgeheimdienst CIA hat in Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen Informationsfreiheits-Aktivisten sage und schreibe mehr als 12 Millionen einst geheimer Aktenseiten aus den vergangenen 50 Jahren online veröffentlicht. Darin geht es neben den üblichen Geheimdienstinformationen zu Politikern, Vietnam- Korea und Kalten Krieg und kriegstechnologische Geheimprojekte wie den U2-Aufkläer, immer wieder aber auch um UFOs, die Erforschung übersinnlicher Fähigkeiten durch das sogenannte Stargate-Programm der US-Army ab Ende der 1970er Jahre.

Insgesamt verteilen sich die nahezu 13 Millionen Seiten auf nahezu 930.000 CIA-Dokumente aus den Nachkriegsjahren bis 1981, die im Rahmen des sogenannten „CREST-25-Year-Program“ veröffentlicht wurden.

Zu den Akten mit exotischerem Inhalt zählen unter anderem die Unterlagen zum sogenannten Stargate-Programm, innerhalb dessen die US-Army von 1978 an übersinnliche Fähigkeiten untersuchte, um deren potentielle Anwendung für Spionage- und Aufklärungszwecke auszuloten.

Während „Stargate“ sich hauptsächlich auf die Fernwahrnehmung (Remote Viewing) konzentrierte, wurden unter anderem auch die angeblichen Fähigkeiten von Uri Geller unter Laborbedingungen untersucht.


Zwei von Gellers „Treffern“ in den Stargate-Tests.
Quelle: cia.gov

Obwohl der Abschlussbericht des Psychologen Professor Ray Hyman von der University of Oregon zu einem vernichtenden Urteil über Geller kam und diesen als „absoluten Schwindler“ bezeichnet, gehen aus den nun einsehbaren Akten aber auch Aufzeichnungen und Notizen hervor, die Geller zumindest in einigen Fällen sehr präzise Resultate attestierten, wenn es etwa darum ging, in einem abgeschotteten Raum Skizzen zu reproduzieren, die in einem anderen Raum gezeichnet wurden (s. Abb.). Einige Ergebnisse führten die damaligen Untersucher offenbar dann doch zu der Einschätzung, dass Geller „seine paranormalen Wahrnehmungsfähigkeiten auf überzeugende und eindeutige Weise demonstrieren konnte“.

Anm. GreWi: Andere Akten berichten von UFO-Sichtungen aus verschiedenen Jahren und unterschiedlichen Quellen. Eine gezielte Online-Suche in den CREST-Akten, wie sie eigentlich das Ziel der jetzigen Veröffentlichung war und ist, war zum Zeitpunkt meiner eigenen Zugriffsversuche und bis zum Redaktionsschluss dieser Meldung – offenbar aufgrund des großen Interesses – leider (noch) nicht möglich, weswegen ich hier keine Einzelfälle zitieren oder verlinken kann.

Was einige News-Quellen im Kontext dieser Meldung jedoch leider nicht berichten, ist der Umstand, dass ein Großteil dieser Akten nicht erst jetzt erstmals veröffentlicht wurden, sondern bereits seit den 1990er Jahren von einem Leseraum in der Bibliothek der National Archives in Maryland eingesehen werden konnten und teilweise schon lange allgemein bekannt sind.

Da die Beschränkung auf diesen Leseraum nach heutigen Standards zu hohe geografische Hürden beinhaltete, erstritt die Informationsfreiheits-Aktivistengruppe „MuckRock“ erfolgreich eine Verpflichtung der CIA zur Online-Veröffentlichung aller Akten, der die Central Intelligence Agency nach einer Ankündigung im vergangenen November mit dem gestrigen Tage nachkommt.

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zuletzt bearbeitet 13.02.2017 19:19 | nach oben springen
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#13

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 13.02.2017 20:02
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...n-frei20170210/

US-Forstverwaltung gibt UFO-Akten frei:


Washington (USA) – Der United States Forest Service (USFS) ist für 154 Nationalforste und 20 Grasländer in 43 US-Bundesstaaten und auf Puerto Rico zuständig. Die Anfrage eines UFO-Forschers unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetzt hat nun UFO-Akten des USFS zu Tage gefördert.

Wie John Greenewald, Jr. auf seiner Webseite „The Black Vault“ berichtet, hatte er im November 2016 die Anfrage nach „Akten mit Bezug zum UFO-Phänomen, inklusive Berichten über UFO-Sichtungen durch USFS-Personal“ gestellt und am 7. Februar 2017 mitsamt dem Antwortschreiben insgesamt 20 Seiten an entsprechenden Akten der US-Forstbehörde erhalten, die Greenewald jetzt in seinem „Schwarzen Tresor“ veröffentlicht hat.

Wie der USFS in seinem Schreiben an Greenewald ausführt, habe man in allen Abteilungen, Büros und Vertretungen nach entsprechenden Akten gesucht (Anm. GreWi: eine eigene Stelle für entsprechende Meldungen gibt es demnach beim USFS also nicht) und insgesamt 18 Seiten entsprechender Dokumente ausfindig gemacht. Von diesen könne der USFS 9 Seiten veröffentlichen, während der Rest aufgrund der üblichen Ausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz einbehalten wurde. (Anm. GreWi: hierbei handelt es sich meist um aufgrund von Personendaten oder anderer interner Informationen zensierte Elemente)

– Der erste, in den veröffentlichten Unterlagen beschriebene Fall bezieht sich auf zwei Fotos, die am 12. Oktober 2015 am Fuße der Mather Peaks, einem Gebirgszug in den Bighorn Mountains im US-Bundesstaat Wyoming, gemacht wurden. Während das „Objekt“ in der ersten Aufnahme noch nicht zu sehen ist, wurde es in Bild zwei bemerkt. Zum Zeitpunkt der Aufnahme seien den Anwesenden keinerlei Merkwürdigkeiten und das Objekt erst bei der späteren Durchsicht der Bilder aufgefallen.


Die Originalaufnahme…

+ + + GreWi-Kommentar: Tatsächlich scheint das Objekt Teil der natürlichen Bildszene zu sein. Zumindest stimmen die Lichtverhältnisse mit denen der sonstigen Szene überein. Da der Fotograf das Bild offenbar auch nur gegenüber der Behörde veröffentlichte, scheinen auch keine Interessen vorzuliegen, mit diesem Foto Bekanntheit oder gar finanziellen Gewinn erzielen zu wollen – nicht zuletzt auch, weil der USFS eigentlich auch nicht für die Veröffentlichung seiner UFO-Akten bekannt ist. Während der Zeuge selbst zunächst eine Drohne im Verdacht hat, merkt er selbst jedoch die dafür eher ungewöhnliche Form an. Neben einer möglichen exotischen Erklärung könnte das Bilddetail meiner Meinung nach durchaus einen in einer Flugbewegung festgehaltenen größeren Vogel zeigen. Was auf den ersten Blick vielleicht aufgrund der annähernden Kugelform unwahrscheinlich erscheinen kann, wird vielleicht durch die beiden unbearbeiteten ungewöhnlichen Fotos von Eulen im Flug verdeutlicht (l.)? Eine eindeutige Zuordnung wird jedoch, nicht zuletzt aufgrund der geringen Auflösung des Fotos – wie es, darauf weist Greenewald selbst hin, auch der Behörde nicht in besserer Auflösung vorliegt – nicht möglich sein.

– Ebenfalls aus den Akten hervor, geht ein Bericht über die visuelle Sichtung farbiger Lichter, durch mehrere Radaroffiziere der US Air Force, die am 1. September 1952 auf der Yaak Air Base in Montana ihren Dienst versahen. Während zunächst gegen 4:45 Uhr die beiden farbigen Lichter beobachtet wurden, veränderten diese im Morgengrauen ihre Farbe hin zu „schwarzen Silhouetten“, die sich etwa eine Stunde lang in merkwürdigen Mustern am Himmel bewegten. Zudem soll die Crew der Radarstation ein „dunkles, zigarrenförmiges Objekt“ beobachtet haben. Bis heute sei rätselhaft, so der Bericht dazu abschließend, was genau die Männer damals beobachtet hatten, schließt der Bericht.

– Ein dritter Bericht beschreibt die Meldung eines Waldbrandes, der – so der Melder – am 27. Juni 2016 von einem angeblich nahe Maple Crove eingeschlagenen Meteor verursacht worden sein soll. Trotz intensiver Suche auch aus der Luft konnte das Feuer aber nicht ausfindig gemacht werden…

– Der vierte Bericht, beschreibt die Meldung angeblicher „Bauaktivitäten für eine geheime Regierungseinrichtung“ an den Ufern des Salt River Canyon in Arizona, einhergehend mit Sichtungen von UFOs und Außerirdischen durch einen 60-jährigen Melder, der selbst unterstreicht, nicht verrückt zu sein und auch keine Drogen zu nehmen.

– Abschließend befasst sich ein Antwortschreiben des USFS mit einer Anfrage nach Informationen und Aufzeichnungen zu einem am 25. Juni 2012 angeblich durch einen abgestürzten Satelliten oder Weltraumschrott entfachten Waldbrand am Massanutten Mountain in Virginia. Aus der Antwort der Behörde geht jedoch hervor, dass das besagte Feuer nicht von Trümmern aus dem Weltraum, sondern durch einen Blitzeinschlag entfacht wurde.

http://www.theblackvault.com/documentarc...ied-ufo-files/#


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#14

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 01.05.2017 21:46
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...a-lahm20170318/

UFOs legten internationalen Flughafen von Lima lahm:


Standbild aus dem Video von Joshue Cornejo.
Copyright: Joshue Cornejo
Lima (Peru) – Der peruanische UFO-Forscher Mario Zegarra Torres hat Dokumente vorgelegt, die ihm von CORPAC, der Flughafengesellschaft des Jorge Chávez International Airport der peruanischen Hauptstadt Lima übrgeben wurden. Aus den Dokumenten gehen zwei Vorfälle über dem Flughafen in jüngster Zeit hervor, während derer unidentifizierte Flugobjekte (UFOs) den Flughafenbetrieb mehrere Stunden lang lahm gelegt hatten.

Laut den von Mario Zegarra Torres vorgelegten CORPAC-Dokumenten ereignete sich der erste Vorfall am 12. Februar 2017 um 7:38 Uhr lokaler Zeit. Zu dieser Zeit sahen sich die Radarkontrolleure offenbar dazu gezwungen, aufgrund ungewöhnlicher Radaraktivität anfliegende Maschinen auf andere Flughäfen umzuleiten. Insgesamt seien gleich 12 unidentifizierte Echos auf dem Radar aufgetaucht die mit der Kennung „0000“ versehen wurden. Laut Zegarra handelt es sich dabei um den Code für UFOs. Er selbst habe zudem die Audiomitschnitte der Kommunikation zwischen dem Kontrolltower und den Piloten gehört, wie sie bislang jedoch noch nicht veröffentlicht wurden.


Die beiden CORPAC-Dokumente über „unbekannten Flugverkehr“ über dem Luftraum des Jorge Chávez International Airport.
Copyright/Quelle: Mario Zegarra Torres

Zur gleichen Zeit, filmte Zegarras Torres‘ Kollege Joshue Cornejo laut eignen Aussagn genau an jener Stelle, an der das Radar die „UFO-Flotte“ auswies, mit einer Infrarot-Videokamera ebenfalls 12 Objekte in Formation (s.Abb.o.). Die beiden UFO-Forscher sind sich sicher, dass die Aufnahme eben jene Objekte zeigt, die den Flughafenbetrieb drei Stunden lang lahm gelegt hatten, wie sie aber mit bloßem Auge, so Cornejo, kaum zu sehen waren.

Der zweite aus den CORPAC-Dokumenten hervorgehende Fall ereignete sich bereits am 7. Februar 2017 um 21:40 Uhr: Zu dieser Zeit habe der Flughafenradar ein großes unbekanntes Flugobjekt registriert, dass des Luftraum des Flughafens überquert habe.

In einem Google-Hangout erläuterten Zegarras Torres und Cornejo die Vorfälle, Dokumente und Aufnahmen:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=vwXK_qo9QVQ

Anm. GreWi: Neben den von den Forschern vorgelegten Dokumenten und Aufnahmen lagen bis zum Redaktionsschluss dieser Meldung noch keine weitere Bestätigung der Vorfälle vor.

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#15

RE: Ufo-Berichte III:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 01.05.2017 21:51
von Adamon • Nexar | 15.451 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-zeuge20170322/

Zum 185. Todestag: War Goethe ein UFO-Zeuge ?


Johann Wolfgang von Goethe, Detailansicht aus dem Ölgemälde von Joseph Karl Stieler, 1828.
Copyright: gemeinfrei
Hanau (Deutschland) – Vor 185 Jahren verstarb Johann Wolfgang von Goethe. Neben seinen zahlreichen Werken, ist der Dichterfürst auch als Philosoph und Wissenschaftler bekannt. Im dritten Teil seiner Autobiografie „Dichtung und Wahrheit“, berichtet Goethe von seinen Erlebnissen bis 1775. Im zweiten Band über seine Studienzeit in Thüringen findet sich auch ein Bericht über eine Sichtung, die sie im heutigen Kontext sicherlich in den Bereich grenzwissenschaftlicher Phänomene fallen würde. Tatsächlich wurde Goethes Sichtung schon früh von Forschern als historische UFO-Sichtung gedeutet.

Im Herbst 1765 war der junge Goethe mit der Postkutsche von Frankfurt nach Leipzig unterwegs, wo er sein Jurastudium beginnen wollte, als es zu folgendem von Goethe selbst ausführlich beschrieben Vorfall kam:

„Wir waren zur Allerheiligen-Pforte hinausgefahren und hatten bald Hanau hinter uns, da ich denn zu Gegenden gelangte, die durch ihre Neuheit meine Aufmerksamkeit erregten, wenn sie auch in der jetzigen Jahreszeit wenig Erfreuliches darboten. Ein anhaltender Regen hatte die Wege äußerst verdorben, welche überhaupt noch nicht in den guten Stand gesetzt waren, in welchem wir sie nachmals finden; und unsere Reise war daher weder angenehm noch glücklich.

Doch verdankte ich dieser feuchten Witterung den Anblick eines Naturphänomens, das wohl höchst selten sein mag; denn ich habe nichts Ähnliches jemals wieder gesehen, noch auch von Anderen, dass sie es gewahrt hätten, vernommen. Wir fuhren nämlich zwischen Hanau und Gellenhausen bei Nachtzeit eine Anhöhe hinauf, und wollten, ob es gleich finster war, doch lieber zu Fuße gehen, als uns der Gefahr und Beschwerlichkeit dieser Wegstrecke aussetzen.

Auf einmal sah ich an der rechten Seite des Wegs, in einer Tiefe eine Art von wundersam erleuchtetes Amphitheater. Es blinkten nämlich in einem trichterförmigen Raume unzählige Lichtchen stufenweise über einander, und leuchteten so lebhaft, dass das Auge davon geblendet wurde. Was aber den Blick noch mehr verwirrte, war, dass sie nicht etwa still saßen, sondern hin und wieder hüpften, sowohl von oben nach unten, als umgekehrt und nach allen Seiten. Die meisten jedoch blieben ruhig und flimmerten fort. Nur höchst ungern ließ ich mich von diesem Schauspiel abrufen, das ich genauer zu beobachten gewünscht hätte.

Auf Befragen wollte der Postillon zwar von einer solchen Erscheinung nichts wissen, sagte aber, dass in der Nähe sich ein alter Steinbruch befinde, dessen mittlere Vertiefung mit Wasser angefüllt sei. Ob dieses nun ein Pandämonium von Irrlichtern oder eine Gesellschaft von leuchtenden Geschöpfen gewesen, will ich nicht entscheiden.“

Was Goethe damals zwischen Hanau und Gelnhausen beobachtet und später beschrieben hatte, widersetzt sich bis heute und im gerade auch im zeitlichen Kontext einer eindeutigen rationalen Erklärung. Denn selbst, wenn man die trichterförmige Anordnung der Lichter mit der vom Postkutscher beschriebenen wassergefüllten Vertiefung im Steinbruch zu erklären versucht, erklärt sich daraus nicht das blendendhelle wechselhafte Lichterspiel. Schließlich war elektrisches Licht – und nach einem derartigen Ein- und Ausschalten von Lichtern klingt die Beschreibung – noch gar nicht erfunden.

Handelt es sich hierbei also um ein Phänomen, das wir heute wohlmöglich als UFO-Sichtung bezeichnen würden? Tatsächlich wurde Goethes Schilderung schon früh von UFO-Forschern in einem entsprechenden Kontext interpretiert. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Fallsammlung des französischen UFO-Pioniers Jaques Vallée „Chronique des apparitions extraterrestres“ (Passport to Magonia) von 1969. Später nutzte Vallée die Goethes Sichtung u.a. um mit dieser und anderen historischen und damals noch Naturgeistern zugeschriebenen Beschreibungen exotischer Phänomene, seine Theorie zu stützen, nach der UFO-Erscheinungen nicht zwangsläufig außerirdischer sondern viel mehr interdimensionaler Natur sein könnten.

Jenseits aller Deutungen betrachtet, ist der Bericht des Dichterfürsten zunächst einmal auf keinen Fall eine „UFO-Sichtung“ im eigentlichen Sinn, da Goethe eben kein „fliegendes Objekt“ beschreibt. Lediglich die Formbeschreibung als amphitheater- und damit am ehesten wohl rund bzw. trichterförmig, sowie die für die damalige Zeit ungewöhnliche und blendend helle „Beleuchtung“, suggeriert zunächst eine Verbindung zum modernen UFO-Phänomen. Wenn überhaupt, so schildert Goethe also bestenfalls eine sogenannte Nahebegegnung der ersten Art (Close Encounter, First Kind = CE-1) und damit die Sichtung eines unidentifizierten (Flug-?)Objekts – bzw. dessen vermeintliche Landung – aus weniger als 500 Metern Entfernung. Ob es auch zu einer Wechselwirkung der „Erscheinung“ mit der Umgebung kommt, geht aus Goethes Bericht nicht hervor.


Leuchtkäfer in einem Wald bei Nürnberg, Aufnahmedauer 30 Sekunden.
Copyright: Quit007 (via WikimendiaCommons) CC BY-SA 3.0

Gegen diese Interpretation regte sich erwartungsgemäß auch schon früh Widerstand von Seiten der UFO-Kritikergemeinde und UFO-Skeptikern. Sie weisen auf den Umstand hin, dass Goethe mit der Sichtungsumgebung nicht vertraut war und erklären, wie etwa der kritische französische UFO-Forscher Patrick Gross, das Lichterspiel mit dem Paarungsflug von Leuchtkäfer-Haufen, in denen die (flugunfähigen)Weibchen mehr oder weniger bewegungslos verharren und von Ansammlungen zahlreicher Männchen in sprunghaften Bewegungen umflogen werden.

Ob die beschriebenen Witterungsbedingungen und herbstliche Jahreszeit der Sichtung, sowie die Leuchtkraft der Leuchtkäfer tatsächlich die offenbar selbst für den ausgewiesen naturinteressierten jungen Goethe eine derart rätselhafte wie lichtstarke Erscheinung hervorbringen konnten, wie sie ihn zu obiger eindrucksvollen Beschreibung veranlasste, bleibt sicherlich auch weiterhin Inhalt kontroverser Diskussionen.

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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