RE: Ufo-Berichte II: - 8

#106

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 22.04.2015 19:54
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

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Washington (USA) - Am 12. März 2015 war US-Präsident Barack Obama zu Gast bei Comedy-Talker Jimmy Kimmel, der auch ihn - wie schon zuvor den Ex-Präsidenten Bill Clinton - auch auf sein Wissen über UFOs, Area 51 und Außerirdische befragt (...wir berichteten). Während Obamas Antworten von den meisten alleinig als Scherze interpretiert wurden, sprachen Mimik, Gestik und Körperreaktionen des amtierenden US-Präsidenten - wie schon zuvor die von Clinton - für viele Beobachter eine andere Sprache. Wie schon das Interview mit seinem Vorgänger, so hat sich der US-Journalist Ben Hansen nun auch den Aussagen Obamas angenommen und diese auf die darin sichtbare Körpersprache- und Reaktionen ausführlich analysiert.

Ben Hansen selbst war einst Moderator der US-Dokuserie "Fact or Faked: Paranormal Files" im SyFy-Channel und zuvor als forensischer Kriminalbeamter tätig. In seiner 40 Minuten langen Detailanalyse kommt Hansen zu dem Schluss, dass Obama keine Scherze machte, als er sagte, dass er nicht offen legen könne, was er über UFOs und Außerirdische wisse.

Zunächst noch einmal der Original-Ausschnitt der Sendung vom 12. März 2015



Hansens Analyse:



Bei einer Dauer von über 40 Minuten ist es GreWi aus Zeitgründen leider nicht möglich, die vollständige Analyse Ben Hansens in Deutsch zu übersetzen. Aus diesem Grund habe ich im Folgenden die Hauptaussagen Hansens zusammengefasst:

- Anhand der Analyse des gesamten Interviews will Hansen zunächst eine deutlich erhöhte Atemfrequenz bei Obama während der UFO-Fragen erkennen und belegt dies auch anschaulich anhand der HD-Qualität des TV-Mitschnitts. Dies legt laut Hansen nahe, dass dem US-Präsidenten die diesbezüglichen Fragen unangenehm sind.

- Jedes Mal, wenn Obama in Form eines Witzes antwortet, unterbricht, verzögert und/oder wiederholt er Kimmels ursprüngliche Frage. In dieser Vorgehensweise sieht Hansen Obamas "Versuch Jimmy (Kimmels) dahingehend zu beeinflussen, dass er von dem Thema (UFOs und Aliens) ablässt", da Witze den Interviewpartner herabsetzen und die Frage selbst dümmlich erscheinen lassen.

- Hansen wundert sich darüber, ob Obama das Mittel des Humors als Erwiderung auf die gestellten Fragen einsetzt, weil ihm die Fragen deswegen unangenehm sind, weil er in Wirklichkeit sehr viel mehr weiß oder weil er befürchtet, dass ihn ein seriöser Umgang mit den Fragen (zum Thema UFOs und Außerirdische) lächerlich erscheinen lassen könnte.

- Eine bedeutende Beobachtung glaubt Hansen an jenem Punkt machen zu können, an dem Kimmel trotz Obamas Witzen und Scherzen nicht von seiner Frageabsicht ablässt und erneut auf eine Antwort insistiert. "Obwohl Obama weiter Witze macht, lässt sich Kimmel von seiner Frage, ob Obama nach UFO-Geheimnissen gesucht habe, nicht abbringen. (...) In diesem Moment verändert Obama sein Verhalten, sein Auftreten grundlegend vom Comedian hin zu einem zurückhaltenden Gesprächspartner. (...) Sein Lächeln verändert sich von einem echten Lächeln hin zu einem Ausdruck, der eher verärgert wirkt." Von nun an unterbreche Obama auch den Augenkontakt mit Kimmel - ein Verhalten, das - so Hansen – nicht untypisch für den Präsidenten sei. "Auch in vorigen Interviews unterbricht Obama den Augenkontakt mit seinem Gegenüber, blickt nach rechts und links." Laut neuo-linguistischen Protokollen bedeutet dies oft, dass sich die entsprechende Person in einem inneren Dialog befinde. In dieser Situation suche Obama offenbar nach Exaktheit in seinen Antworten auf schwierige Fragen.

- An gleicher Stelle schließt Obama zudem mehrfach die Augen - und das deutlich länger als bei einem natürlichen Blinzeln. Für Hansen deutet dies auf daraufhin, dass Obama so unbewusst versucht, unangenehme auditive und visuelle Hinweise zu blockieren. Zudem werde dieses Verhalten bei Obama von starkem Schlucken, Kiefernbewegungen, einer Kopfdrehung fort von Kimmel, Kopfschütteln (Nein) sowie einer stotternden Antwort begleitet – obwohl Obamas Antwort eigentlich nur lautete "Ich kann nichts offenbaren". (Tatsächlich sagt er: "Ich, Ich, Ich, Ich kann nichts offenbaren".)

- Während es kaum eine Möglichkeit gebe, mit Sicherheit sagen zu können, ob Obamas vorige Antworten (auf die UFO-Fragen) mehr als nur Witze waren, spreche seine plötzliche Verhaltensänderung dafür, dass er in diesem Moment (wenn er sagt, dass er nichts sagen könne) tatsächlich die Wahrheit sage. "Es wirkt wie das Verhalten eines Mannes, der von seinen Freunden gefragt wird, ob er mit zum Angeln gehen wolle, obwohl seine Frau ihn gerade gebeten hat, doch die Garage aufzuräumen: Er will gegenüber seinen Freunden nicht schlechtes über seine Frau sagen und sagt deshalb nur, 'Sorry Jungs, ich kann nicht'."

"Diese Sache ist für Obama eine ernste Angelegenheit", so Hansen, "und alles deutet darauf hin, dass er wirklich nicht darüber sprechen kann/darf. Das bedeutet jetzt nicht (automatisch), dass er persönlich etwas über Außerirdische weiß. Es bedeutet, dass Informationen über jene, mit denen er darüber gesprochen hat, das warum und wann, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind."

Abschließend zeigt sich Hansen anhand seiner Analyse davon überzeugt, dass Obamas Kommentare mehr waren als nur Witz und Scherze: "Alle Indizien deuten darauf hin, dass es da etwa gibt, was offenbart werden könnte. Was das ist, wird sich hoffentlich vielleicht eines Tages herausstellen."


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#107

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 22.04.2015 19:56
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

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Symbolbild: Das Signet des Sowjet-Geheimdienstes KGB. | Copyright: gemeinfrei

Leverkusen (Deutschland) - Das Archiv der Deutschsprachigen Gesellschaft für UFO-Forschung (DEGUFO e.V.) kann über interessante Neuzugänge im Bereich offizieller und einst geheimer UFO-Akten berichten: Rund 2.500 Seiten aus der ehemaligen Sowjetunion und der Ukraine. Die sowjetischen Akten umfassen den Zeitraum 1974-1990 und stammen offenbar aus dem Fundus des ehemaligen Auslandsgeheimdienstes KGB. Die Akten der Ukraine stammen aus den Jahren 1975-1993 und scheinen vom Militär angelegt worden zu sein. Jetzt suchen die UFO-Forscher ehrenamtliche Übersetzer.

"Bisher sind diese Akten - obwohl offiziell veröffentlicht und online einsehbar (www.ufology-news.com) - im Westen kaum bekannt, was höchstwahrscheinlich an der sprachlichen Barriere liegt", erläutert der 1. Vorsitzende der DEGUFO, Marius Kettmann. "Bis auf wenige punktuelle Einblicke durch den ehemaligen UFO-Forscher und investigativen Journalisten Michael Hesemann, der im Magazin 2000 und in seinem Buch: 'UFOs: Die Beweise', auf insgesamt 6-Seiten darüber berichtete, gab es bisher keine wirkliche Resonanz."

"Die DEGUFO würde diese Akten gern näher betrachten und sie mit wissenschaftlichen Methoden Sichten, Aus- und Bewerten, um einen Überblick über das UFO-Phänomen in Osteuropa während der Spätphase des Kalten Krieges zu erhalten und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse in den internationalen Rahmen einzupassen."

Hierzu sucht die DEGUFO nun Hilfe in Form ehrenamtlicher Übersetzer in den Sprachen Russisch und Ukrainisch.

Neben dem aktuellen Projekt suchen die Forscher auch für weitere Projekte, wie die derzeit neu konzipierte UFO-Datenbank und verschiedene Nationen-übergreifende Forschungsbereiche, Übersetzer nahezu aller europäischer Sprachen.

Konkret werden Dokumentenübersetzer für Akten aus folgenden Ländern gesucht: Italien (56 Seiten), Spanien (1.908 Seiten), Englisch (~250.000 Seiten, inkl. Projekt Blue Book, Australien, Neuseeland und Großbritannien), für demnächst: Schwedisch. Hinzu
für das Extrahieren und Übersetzen von UFO-Sichtungen aus internationalen UFO-Zeitschriften (~500 Ausgaben) verschiedener Zeitschriften. Darüber hinaus sucht die DEGUFO für eine Übersetzung der Oberflächen der neuen UFO-Datenbank Übersetzer für Arabisch, Bengali, Chinesisch, Französisch, Hindi, Italienisch, Japanisch, Javansich, Koreanisch Malaiisch, Marathi, Panjabi, Persisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamil, Telugu, Türkisch, Vietnamesisch sowie sonstige Sprachen, die nicht zu den 12 Weltsprachen gehören.

Sollten Sie sowohl über die notwendigen Sprachkenntnisse als auch über das entsprechende Interesse an dieser Arbeit haben melden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: info@degufo.de

grenzwissenschaft-aktuell


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#108

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 22.04.2015 20:10
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspo...eigene-ufo.html


Pilot Andrew Danziger mit dem damaligen Präsidentschaftskandidaten Barack Obama. | Copyright/Quelle: New York Daily News

Washington (USA) - Andrew Danziger hat in seiner 28-jährigen Fliegerlaufbahn, davon 14 Jahre als Pilot, schon einiges erlebt - flog unter anderem den heutigen US-Präsidenten Barack Obama während dessen Wahlkampf 2008. Zu seinen wohl ungewöhnlichsten Erlebnissen in der Luft gehörte jedoch fraglos eine ausführliche Beobachtung eines unidentifizierten Flugobjekts, das er als Co-Pilot gemeinsam mit dem Piloten 1989 nahe Waterloo (USA) beobachten konnte.

Danziger berichtete von seinem Erlebnis in seiner Kolumne ("Hier spricht Ihr Kapitän") in der "New York Daily News": "Die Menschen lieben es Piloten Fragen zu stellen. Meine liebste und sicherlich interessanteste ist: 'Haben sie schon einmal während eines Fluges ein UFO gesehen?' Die Antwort ist ja (...)".

Tatsächlich geht das, was Danziger und sein Pilot am 10. April 1989 ab etwa 20:00 Uhr auf dem Weg vom internationalen Flughafen Kansas City nach Waterloo in Iowa beobachten konnten sogar deutlich über das hinaus, was man als "normale UFO-Sichtung" beschreiben könnte - wenn "nur" ungewöhnliche Lichtpunkte am Nachthimmel beschrieben werden.

Auf etwa 5.000 Metern Reiseflughöhe und noch etwa 320 Kilometer von Waterloo entfernt, waren rings um die Maschine nur "kleine, dünne Wolken, die vom Mondlicht, das von der linken Seite in das Cockpitfenster des Piloten fiel, angeleuchtet wurden, die wir selbst jedoch zu keinem Zeitpunkt durchflogen. Außerdem war durch die Wolken auf unserer rechten Seite eine matt-weiße, aber klar sichtbare Scheibe zu erkennen." Als Danziger den Piloten (Bruce) auf die Scheibe aufmerksam machte, erklärte dieser, dass auch er "dieses Ding" schon seit Erreichen der Reiseflughöhe beobachte.

Danziger beschreibt die Scheibe weiterhin wie folgt: "Sie glich dem Mond, während wir sie durch den dünnen Wolkenschleier beobachteten, nur dass der Mond selbst auf der anderen Cockpitseite deutlich zu sehen war. Wir suchten am Boden nach Suchlichtern ab, wissen sie, diese Scheinwerfer, die in Shows oder zu Werbezwecken verwendet werden. Doch das Licht stammte weder von einem Flughafen noch von einer anderen Quelle auf dem Boden. Sowohl der Pilot als auch ich selbst hatten zu diesem Zeitpunkt schon einiges an Flugerfahrung gesammelt und sowohl am Tag als auch in der Nacht alle möglichen Arten von Flugobjekten, wie Zeppeline, Heißluftballons, Satelliten und Vögel beobachtet, doch keiner von uns hatte eine Ahnung, was diese Scheibe sein könnte."

Rund 30 Minuten lang flog die Maschine so weiter auf gleicher Höhe, während die Scheibe weiterhin zu sehen war. 40 Minuten von Waterloo entfernt, bestätigte die Flugaufsicht weiterhin bestes Wetter und uneingeschränkte Sicht am Zielflughafen und die Piloten begannen mit dem langsamen Sinkflug: "Während dieses Vorgangs verloren wir kurzzeitig di Scheibe aus den Augen. Doch als ich etwa nach einer Minute wieder nach oben schaute , sah ich etwas, dass sich regelrecht in meine Erinnerungen eingebrannt hat. Ich rief Bruce zu: 'Heilige Scheiße'. Sofort blickte auch er von seiner Arbeit auf. Über den Wolken, wo wir zuvor die waeiße Scheibe beobachtet hatten, war nun ein gigantischer roter Ball. Er war riesig, sehr hell und verweilte einfach dort über den Wolken. Das Licht war zwar nicht hell genug, um uns selbst mit seinem roten Glühen zu erhellen aber immer noch sehr hell. Wir saßen währenddessen völlig baff und stillschweigend im Cockpit. Natürlich wollten wir eine Kollision vermeiden, bemerkten aber, dass das Objekt sich auf einem Parallelkurs bewegte. Die Zeit verschwamm während wir uns weiter im Sinkflug befanden und auch das riesige rote Objekt seinen Kurs beibehielt.

Als wir uns auf etwa 4.300 Metern befanden, begann auch der leuchtende Ball einen graduellen Sinkflug. Dabei verschwand er allmählich hinter dem dünnen Wolkenschleier. Das Ganze dauerte etwa 30 Sekunden und glich einem Sonnenuntergang, nur nicht so hell. In selben Moment, als es vollständig verschwunden war, leuchteten hunderte von Lichtern in den Wolken auf.

Ich traute meinen Augen kaum, aber die blinkenden Lichter leuchteten heller und heller und ich konnte sehen, wie der Teil der Wolke, in dem der glühend rote Ball verschwunden war, langsam wie ein Stück Knete auseinandergerissen wurde. Die obere und untere Hälfte wurden immer weiter auseinandergerissen, während der Mittelteil immer dünner wurde. Als der Mittelteil nach einiger Zeit riss, war plötzlich alles vorbei. Die leicht leuchtende Scheibe, die blinkenden Lichter, die dünnen Schleierwolken, die uns die letzten 40 Minuten begleitet hatten - alles war verschwunden. Der Himmel war wolkenfrei und zu unserer Linken war nur noch der Mond verblieben."

Noch gänzlich baff von der Sichtung, erkundigten sich die Piloten bei der Flugüberwachung, ob irgendetwas auf dem Radar zu sehen war. " 'Nein, nichts außer euch', lautete die Antwort. 'Nein, nicht jetzt gerade aber vielleicht vor ein paar Minuten etwa auf der 1 bis 2 Uhr Position?', hakte ich nach. 'Nein“, antwortete der Radarlotse, 'heute ist nichts los. Sie sind das einzige Flugzeug im ganzen Sektor zwischen Kansas und Waterloo.' Bruce und ich sahen uns nur verständnislos an (...)"

Dann nahm die Sichtung einen weiteren interessanten Verlauf, den Danziger wie folgt beschreibt: "Etwa nach einer Minute kam über Funk die Frage, ob wir ein UFO melden wollten. Für einige Sekunden blickten Bruce und ich uns an, bevor er nickte. 'Ja, Sir, das möchten wir', antwortete ich schließlich. 'OK, notieren sie sich die Nummer und rufen sie nach der Landung dort an, hieß es am anderen Ende.'

Bis wir nach dem Verlassen des Flugzeuges beim "National UFO Reporting Center" (NUFORC) anriefen, war mir nicht klar, dass solch eine Institution überhaupt existierte, die Berichte von Piloten über UFOs aufnahm. Wir wurden dann separat befragt, wobei Bruce den Anfang machte. Als meine Befragung zu Ende war, sagte der Mann am anderen Ende der Leitung, dass wir von ihm in Zukunft keinerlei Informationen mehr bekommen würden. Ich sagte: “Darf ich ihnen eine Frage stellen? Glauben sie wir sind verrückt? Hat schon einmal jemand so etwas gemeldet?" "Oh nein, sie sind nicht verrückt', kam als Antwort. 'Solche Sachen werden ständig von allen möglichen Piloten berichtet.' Obwohl keiner von uns sicher war, was er gesehen hatte, so waren wir uns doch einig, dass es nichts von hier gewesen sein kann.

Weder unsere damalige Airline noch irgendeine andere, für die ich je gearbeitet hatte, verfügte über eine offizielle Herangehensweise in Sachen UFOs. Da wir beide noch jung waren, viel versprechende Karrieren noch vor uns lagen und wir aus Gerüchten wussten, dass Piloten besser nicht zu viel über UFOs reden sollten, verpflichteten wir den zuständigen Radarlotsen zum Schweigen und verzichteten darauf, Kollegen von dem Vorfall zu erzählen!"

http://www.nydailynews.com/news/world/gu...ticle-1.2177099


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#109

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 25.06.2015 21:36
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-geben20150625/


Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Leipzig.
Copyright: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 DE
Leipzig (Deutschland) – Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig kam es heute zu einer Grundsatzentscheidung in Sachen Informationsfreiheit mit weitreichenden Konsequenzen: Die Verwaltung des deutschen Bundestages muss Zugang zur sogenannten „UFO-Akte des Bundestages“ (…GreWi berichtete) geben. Von der Entscheidung ist jedoch nicht nur die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste in Sachen UFOs, Außerirdische und ein mögliches Interesse der Bundesregierung an deren Erforschung betroffen. Das Urteil bezieht sich auch auf alle anderen Expertisen der Wissenschaftlichen Dienste, die der Bundestag mit großem juristischen Aufwand geheim halten wollte.



Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss.

Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 1.14, ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, begehrt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, die in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet wurden. Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangt Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“. Der Bundestag lehnte beide Anträge ab: Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.
BVerwG 7 C 1.14 – Urteil vom 25. Juni 2015

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 12 B 21.12 – Urteil vom 13. November 2013
VG Berlin 2 K 185.11 – Urteil vom 14. September 2012

BVerwG 7 C 2.14 – Urteil vom 25. Juni 2015

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 12 B 3.12 – Urteil vom 13. November 2013
VG Berlin 2 K 91.11 – Urteil vom 01. Dezember 2011


© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#110

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 06.07.2015 01:01
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...er-brd20150626/

Saarbrücken (Deutschland) – Seit Jahrzehnten schon bemühen sich deutsche UFO-Forscher um Auskunft und Einsicht in möglicherweise vorhandene UFO-Akten staatlicher Stellen und Institutionen. Anfragen bei Ämtern bis in höchste Bundesministerien wurden bislang meist mit nahezu gleichem Wortlaut abgetan: „Deutsche Stellen und Behörden betreiben weder UFO-Forschung noch werden UFOs oder Berichte und Untersuchungen darüber ausgewertet“, so zuletzt der damalige Bundesinnenminister und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäube auf eine entsprechende Anfrage. Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, zeigt u.a. das folgende GreWi-Dossier mit Informationen über genau diese nach offizieller Sprachregelung nicht existierenden Meldeabläufe und UFO-Akten der Bundesrepublik Deutschland.


Symbolbild: UFO-Geheimhaltung in Deutschland
Copyright: grewi.de


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#111

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 06.07.2015 01:10
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...stages20150702/


Abb.1: Titelblatt der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 8 – 3000 – 104/2009. (Von GreWi unkenntlich gemacht wurden hier unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts lediglich die Namen der Autoren.)
Copyright: Deutscher Bundestag
Berlin (Deutschland) – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25. Juni 2015 als letzte Fachinstanz der Klage um Einsicht in die sogenannte „UFO-Akte des Bundestages“ stattgegeben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Akten zu geheimen offiziellen UFO-Forschungsprojekten der Bundesregierung, ihrer Ministerien oder der Bundeswehr, sondern um eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema. Im folgenden fasst Grenzwissenschaft-Aktuell die der Redaktion (vollständig und unzensiert) vorliegende Ausarbeitung erstmals inhaltlich zusammen und zitiert direkt aus dem 20-seitigen Bericht.

Hintergründe
Konkret geht es um die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ (AKZ: WD 8 – 3000 – 104/2009). Diese wurde 2009 in Auftrag gegeben und am 23.11.2009 vom Fachbereich „WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung“ abgeschlossen.

Erstellt wurde die Ausarbeitung für ein Mitglied des Deutschen Bundestages, das von Robert Fleischer von „Exopolitik Deutschland“ (Exopolitik.org) auf die Existenz der VN-Resolution A/33/426 hingewiesen und dahingehend befragt wurde, wie es denn mit der Umsetzung dieser Resolution der Vereinten Nationen durch die Bundesrepublik Deutschland aussehe bzw. warum die Resolution in der BRD nie umgesetzt wurde.

Als dann Frank Reitemeyer durch Fleischers Berichterstattung auf Exopolitik.org von der Existenz der Ausarbeitung erfuhr, wollte er von seinem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch machen und forderte Einsicht in die Ausarbeitung. Nachdem ihm diese von der Verwaltung des Bundestages verwehrt wurde, klagte Reitemeyer und bekam zunächst Recht. In der Berufung, wurde ihm dieses Recht dann wieder aberkannt, wonach die Sache schlussendlich ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging und dort erst kürzlich und abschließend im Sinne des Klägers entschieden wurde




Abb. 2: Inhaltsverzeichnis der Ausarbeitung
Copyright: Deutscher Bundestag

Kapitel 1 – 3
(S. 4-6)

Wie sich aus dem Inhaltsverzeichnung ersehen lässt (s.Abb.1, bitte auch die Quellenangaben am Seitenende beachten), stellen die Kapitel 1 bis 3 lediglich eine rein informelle Zusammenfassung zu mehr oder weniger allgemeinen populärwissenschaftlichen Fragestellungen zu den Themen „Intelligentes Leben im Universum“, „Suche nach Extra Terrestrischer Intelligenz – SETI“ und der „Suche nach Planeten außerhalb unseres Sonnensystems“ dar. Die Quellen dieser Informationen sind jedermann in Form von Büchern und Webinhalten zugänglich. Es handelt sich also in keinster Weise und in irgendeiner Form um vermeintliches „geheimes Insiderwissen“ irgendeiner Regierungsstellen, Institution oder des Militärs. Es wird über das Alter des Universum, die Anzahl von Sternen, dortiger Planeten und die gewaltigen Entfernungen berichtet, die potentielle außerirdische Zivilisationen nach heutigem Wissens- und Technologiestand benötigen würden, um in unser Sonnensystem zu gelangen. Es wird das Fermi-Paradoxon erörtert, das danach fragt, warum wir nicht schon längt Beweise für außerirdische Zivilisationen gefunden oder mit diesen Kontakt haben. Es wird die „Drake-Gleichung“ diskutiert, die mathematisch die Wahrscheinlichkeit außerirdischer Intelligenz zu ergründen sucht und über SETI – also die Suche nach extraterrestrischer Intelligenz – und die daran beteiligten Institutionen, Projekte wie „SETI@home“ und Personalia informiert. Abschließend wird der (damalige) Stand der Suche nach Exoplaneten dargestellt, als im Gegensatz zu den heute rund 2.000 erst 400 Planeten außerhalb des Sonnensystems entdeckt worden waren.

Ein Schlussfolgerung aus diesen Darlegungen wird nicht präsentiert.

Kapitel 4
(S. 7-8)

Für Kenner der Materie wird es interessant, wenn sich die Ausarbeitung in Kapitel 4 der „VN-Resolution A/33/426″ widmet, zu der hier folgendes einführend erläutert:

„Das Ziel der VN-Resolution A/33/426 aus dem Jahr 1978 ist die Erforschung von unidentifizierbaren Flugobjekten (UFOS) sowie außerirdischer Lebensformen. Unter Ziffer 2 fasst die Resolution die Ziele wie folgt zusammen:

‚Die Generalversammlung lädt interessierte Mitgliedsstaaten ein, geeignete Schritte auf nationaler Ebene zur Koordination wissenschaftlicher Forschung und Untersuchungen außerirdischen Lebens, einschließlich unidentifizierter fliegender Objekte zu unternehmen, und den Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Aktivitäten zu informieren.'“

Bei der Beurteilung des Status „solcher Resolutionen“ beruft sich die Ausarbeitung auf Seite 7 dann auf einen Kollegen des Fachbereichs WD 2
(Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe), der diese folgendermaßen einschätzt:

„Bei dem fraglichen Text handelt es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben regelmäßig nur empfehlenden Charakter. Sie sind daher rechtlich nicht bindend und verpflichten nicht zu Umsetzungsmaßnahmen. In der Resolution A/33/426 wird dies auch dadurch unterstrichen, dass die Mitgliedsstaaten nur eingeladen (‚invites‘) werden. Die angesprochenen Koordinierung vorzunehmen. Dies ist auch mit Blick auf die politische Wirkung eine weiche Formulierung.“

Für die Autoren der Ausarbeitung macht „diese Stellungnahme deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt rechtlich verpflichtet war, Berichte oder Sichtungen von UFOs oder außerirdischen Lebensformen zu dokumentieren bzw. zu untersuchen und diese Erkenntnisse an die VN weiterzuleiten.“


Abb. 3
Copyright: Deutscher Bundestag

[„Die Aussage, dass ‚der Bundesregierung … keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden (und) eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland … nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen (hält), besagt nichts darüber, ob in der Vergangenheit nicht doch entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.

Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“]

In der dazugehörigen Fußnote (18) wird weiterführend erläutert: „Der politische Paradigmenwechsel von der Geheimhaltung hin zur öffentliche Darstellung von UFOs wird in Großbritannien mit einer Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrsraumes begründet.“

Hinzu komme, „dass bei Beschlussfassung der VN-Resolution A/33/426 im Jahre 1978 noch ein sehr ausgeprägtes Ost-West-Konfliktdenken vorherrschte. Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von UFOs nachzugehen und diese zu untersuchen. Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“

Anmerkung GreWi: Tatsächlich konnte „Grenzwissenschaft-Aktuell“ durch die erstmalige Veröffentlichung einst geheimer UFO-Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) 2014 die Existenz genau solcher UFO-Untersuchungen an der Innerdeutschen Grenze (BRD-DDR) durch Militär und Geheimdienste exklusiv bestätigen. Auch in Deutschland gab es also diese bis heute von der offiziellen Sprachregelung geleugneten UFO-Untersuchungen und entsprechende Akten. Die von GreWi veröffentlichte UFO-Akten des BND dürften hierzu nicht die einzigen sein…

GreWi-Exklusiv: Einst geheime UFO-Akte des BND enthüllt Nahebegegnung mit einem unidentifizierten Flugobjekt über innerdeutscher Grenzschutzstelle – Teil 1
 28. Februar 2014

GreWi-Exklusiv: Die UFO-Akte des BND: Unbekannte Flugobjekte über der innerdeutschen Grenze – Teil 2 1. März 2014

Kapitel 5
(S. 8)

Bezüglich der „Europäischen Union und ihr Umgang mit dem Thema unidentifizierte fliegende Objekte“ verweist die Ausarbeitung auf einen dieser beiliegenden gesonderten separaten Beitrag – den sog. „Sachstand“, auf den auch hier an späterer Stelle eingegangen wird (s.u.).

Kapitel 6
(S. 8-9)

Die Ausarbeitung selbst endet mit einer Übersicht über „Parlamentarische Anfragen in der 16. Wahlperiode“ zu den Themen UFOs und Außerirdische. Auch diese Anfragen und entsprechenden Antworten sind bereits hinlänglich und öffentlich bekannt.

So erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier am 12. Juni 2008 auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Hartfried Wolff (Rems-Murr) dass, „…der Bundestag .. keine Erkenntnisse über Sichtungen sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor(liegen). Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“

Anm. GreWi: Dass diese Aussage – wissentlich oder unwissentlich – falsch war (und ist) zeigen nicht zuletzt die von GreWi 2014 veröffentlichten UFO-Akten des BND, die selbst noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stammen.

Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) nach der Einschätzung der Bundesregierung darüber, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit der Existenz intelligenter extraterrestrischer Lebewesen einschätze und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Landung von Außerirdischen auf dem Territorium der BRD eingeschätzt werde, antwortete Staatssekretär Jochen Homann am 22. Juni 2009, dass:
“…der Bundesregierung .. keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung dieser Wahrscheinlichkeiten erlauben würde“ und eine Landung „nach heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen“ erachtet werde.

Aufgrund dieser Aussage erübrigte sich aus der Sicht des Staatssekretärs denn auch die Beantwortung der zwei Zusatzfragen des Fragestellers, ob „die Bundesregierung auf eine solche Landung einschließlich Kontaktaufnahme mit intelligenten extraterrestrischen Lebewesen vorbereitet (ist) und welche Leitlinien, Bestimmungen, Verhaltensanweisungen etc. .. es für diesen Fall (gibt)?“ und „wie .. die Zuständigkeiten für ein solches Ereignis zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geregelt (sind), und welche Bundesbehörden … zuständig sein (würden)?“

Anm. GreWi: Obwohl der Staatssekretär die Beantwortung dieser Zusatzfragen also nicht für notwendig hielt, gab und gibt es dennoch eben diese Anweisungen. Über die „Handhabung von UFO-Meldungen durch deutsche Behörden“ hat GreWi schon 2012 berichtet.

Abschließend empfehlen die Autoren der Ausarbeitung eine Liste von Online-Videos zum Thema. Allesamt Beiträge der Sendereihe „Alpha-Centauri“ des Bayrischen Rundfunks und von „Leschs Universum“.

Der Sachstand
Zusätzlich zu der obig dargestellten „Ausarbeitung“ besteht die „UFO-Akte des Bundestages“ auch noch aus einem sogenannten „Sachstand“ zum Thema „Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema ‚unidentifizierte fliegende Objekte‘ „, der am 20. November 2009 von zwei Autoren des Fachbereichs „WD 11: Europa“ abgeschlossen wurde.


Abb. 4: Inhaltsangabe des „Sachstandes“
Copyright: Deutscher Bundestag

Wie das Inhaltsverzeichnis diese „Sachstandes“ (s. Abb. 4) zeigt, handelt es sich auch hier um eine Zusammenfassung von allgemein zugänglichen und Kennern der Thematik hinlänglich bekannte Informationen. Es geht um die Definition des Begriffs „UFO“, der nicht gleichzusetzen sei mit außerirdischen Flugobjekten“, der Frage nach dem Sinn alternativer Bezeichnungen (UAP usw.), Weltraumrecht und dessen europäischer Grundlagen.

Hervorgehoben wird die Position Frankreichs, wo in Form der „Groupe d’études et d’information sur les phénoménes aérospatiaux non identfiés“ (GEIPAN) (Studiengruppe für Informationen über nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene) unter der Schirmherrschaft des französischen „Nationalen Zentrums für Raumfahrtstudien“ (CNES) als „einzigem Mitgliedsstaat der EU, UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und die Dokumentationen für die Öffentlichkeit freigegeben werden.“ Zwar wird auch der sogenannte COMETA-Bericht von 1999 erwähnt, der u.a. von Mitgliedern aus dem Umfeld des französischen Verteidigungsministeriums zusammengestellt wurde, doch geht der „Sachstand“ leider nicht auf dessen eigentlich im Sinne der Ausarbeitung interessante Ergebnisse ein – kam der COMETA-Report doch zu der Schlussfolgerung, dass UFOs real und wahrscheinlich außerirdischen Ursprungs sind (…GreWi berichtete).

Unter Punkt 3 erläutert der „Sachstand“ die „Befassung des europäischen Parlaments“ mit der UFO-Thematik. Auch hier handelt es sich um allgemein bereits bekannte Informationen und Umstände – etwa den Versuch des damaligen Mitglieds Tulio Regge (SPE, Italien) im Jahre 191 zur Schaffung eines „europäischen Beobachtungszentrums für UFOs“, der jedoch an einer fehlenden Mehrheit zur Annahme des Entschließungsantrages im Europäischen Parlament scheiterte.

Auch Punkt 4, fasst allgemein bekannte „Parlamentarische Anfragen“ und deren Antworten zusammen, die sich grundsätzlich kaum von denen der bereits Bundesregierung unterscheiden.

Der abschließenden Punkt „Ausblick“ geht weniger auf UFO-Fragestellungen, sondern vielmehr auf die damaligen Pläne der europäischen Raumfahrt und Erforschung des Alls ein.

Resümee
Abschließend bestätigt sich also das, was „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ und „Exopolitik.org“ schon in den ersten Berichten zur „UFO-Akte des Bundestages“ (und seither immer wieder) ausgeführt haben: Die Brisanz dieser Ausarbeitung liegt nicht in deren durchgängigen Inhalt, sondern in der Schlussfolgerung, dass davon auszugehen sei, dass auch in Deutschland von offiziellen Stellen, Behörden und/oder Ministerien (und Militär) ein Interesse am UFO-Phänomen besteht und dieses auch untersucht wurde und wahrscheinlich noch immer untersucht wird. Brisant ist diese Schlussfolgerung deshalb, weil sie der schon seit Jahrzehnten gepflegten Sprachregelung vieler Bundesregierungen widerspricht, die bis heute immer wieder erklärten, dass es derartige Untersuchungen und Akten schlichtweg nicht gibt. Dass in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist, zeigen nicht nur die schon zuvor von zahlreichen UFO-Forschern entdeckten und aufgezeigten tatsächlich existierenden UFO-Akten und Meldevorgänge, sondern vermuten auch die Experten der hauseigenen Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Bleibt die Frage, warum sich die Verwaltung des Deutschen Bundestages derart hartnäckig und unter Berufung auf eine Expertise einer Großkanzlei (deren Ausfertigungskosten von einigen Experten auf rund 50.000 Euro geschätzt werden) gegen die Veröffentlichung dieser UFO-Ausarbeitung gewehrt hatte? Der Grund liegt offenbar viel weniger im Inhalt der Dokumente, sondern in der nun auch bestätigten allgemeinen Anwendbarkeit des Urteils auf sämtliche Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Und hier dürften noch so einige journalistische Entdeckungen zu machen sein.

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#112

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 02.08.2015 04:36
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...forest20160715/

US-Colonel: Radarlotsen bestätigen UFO-Landung im Rendelsham-Forest:


Oberst a.D. der US-Luftwaffe Charles Halt.
Copyright/Quelle: exopolitik.org
Woodbridge (England) – Seit im Dezember 1980 Angehörige der US-Britischen Airbase RAF Bentwaters im englischen Suffolk im nahegelegen Rendlesham Forest ein dort gelandetes unbekanntes Flugobjekt aus direkter Näher gesehen haben wollen, sorgt der Vorfall unter UFO-Forschern, Enthusiasten wie Skeptikern beiderseits für kontroverse Diskussionen. Jetzt hat einer der Hauptzeugen, der ehemalige US-Oberst Charles Halt erklärt, ihm lägen erstmals schriftliche Aussagen von ehemaligen Militär-Radarlotsen vor, die die Vorfälle und zugleich die exotische Natur des oder der gesichteten UFOs bestätigen sollen.

Wie Halt aktuell in einem Interview mit der BBC erklärt, stammen die schriftlichen Aussagen von Radaroperateuren der Luftwaffenbasen Bentwaters und Wattisham und beziehen sich auf ein unbekanntes Flugobjekt, das zum Zeitpunkt der Vorfälle von Rendlesham Forest auf den Radarschirmen geortet worden sein soll.

Bislang hätten sich diese Zeugen geweigert, offiziell auszusagen. Doch nun seien sie im Ruhestand und hätten die ihm zugesagten schriftlichen Aussagen gemacht: „Mir liegen nun die Bestätigungen vor, dass die Operateure von Bentwaters das Objekt in weniger als drei Sekunden über ihre – einen Radius von 96 Kilometern abdeckenden – Bildschirm ziehen gesehen haben. Mehre Tausend Kilometer pro Stunde also. Es habe dann am Tower von Bentwaters angehalten und sei in den Rendlesham Forest geflogen, wo wir auch waren. (…) Auch auf Wattisham haben sie etwas geortet, das sie als ‚Bogie‘ bezeichnet haben, dessen Signal sie jedoch im Rendlesham Forest verloren haben.“ (Anm. GreWi: Laut einigen UFO-Forschern wird bzw. wurde das Wort „Bogie“ bzw. „Bogey“ in Militär- und Raumfahrt als Deckname für „unindentifizierte Flugobjekte“ verwendet. Kritiker sehen darin lediglich eine Kurzbezeichnung für in die Erdatmosphäre eintretender Weltraumschrott.)

Bis heute ist sich Halt sicher, dass er ein oder mehrere Objekte „unter intelligenter Objekte“ gesehen hat.

Aktuelles BBC-Interview mit Halt:



Halts Aussagen vor dem National Press Club:



Dazu:
http://www.exopolitik.org/index.php/exop...ham-forest.html

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#113

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 02.08.2015 05:01
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...-fotos20150722/


Künstlerische Rekonstruktion eines der „Calvine-Fotos“ auf der Grundlage von Nick Pope Beschreibungen (Illu).
Copyright: Channel5.com
London (England) – „Das britische Verteidigungsministerium (MoD) hat die besten UFO-Fotobeweise unterschlagen“, behauptet der ehemalige Leiter des offiziellen UFO-Büros des MoD, Nick Pope und hat die Aufnahmen nun gemeinsam mit dem britischen Privatsender „Channel 5″ rekonstruiert. Journalisten haben derweil einen Suchaufruf nach den einstigen Fotografen gestartet.

Die Sichtung zweier Wanderer, die im August 1990 in den schottischen Highlands unterwegs waren und nahe Calvine, nördlich von Pitlochry, ein diamantförmiges unidentifiziertes Flugobjekt gesehen und fotografiert hatten, das wiederum von Abfangjägern umkreis wurde, gehört vielleicht zu den wichtigsten und zugleich aber am wenigsten bekannten UFO-Sichtungsfällen Großbritanniens.

Wie Pope gegenüber „Channel 5″ berichtet, hatte er selbst die Originalaufnahmen nicht nur gesehen, sondern sogar eine Vergrößerung eines der Bilder in seinem öffentlichen Büro an der Wand hängen. „Das war das beste UFO-Foto, das ich in meiner Zeit im UFO-Büro des MoD überstellt bekommen hatte.“

Die heute nicht mehr namentlich bekannten Wanderer hatten einst erklärt, das UFO etwa 10 Minuten lang beobachtet zu haben. Während dieser Zeit sei das Objekt auch mehrmals von Militärmaschinen um- und überflogen worden. Während der Sichtung sollen insgesamt sechs Farbaufnahmen des Objekts, teilweise mit mindestens einem der Flugzeuge gemacht worden sein, bevor das UFO mit großer Geschwindigkeit in der Ferne verschwunden sei. Die Wanderer hätten die Fotonegative dann der Zeitung „Scottish Daily Record“ übergeben, von wo sie wiederum zunächst dem MoD weitergeleitet worden seien. Den geplanter Zeitungsbericht oder Veröffentlichung der besagten Aufnahmen gab es – warum auch immer – nie.

Nick Pope
Copyright: nickpope.net

„Geheimdienstmitarbeiter haben diese Bilder zur Analyse an das Joint Air Reconnaissance and Intelligence Centre (JARIC) übergeben, das für Bildanalysen des britischen Militärs zuständig ist“, wird Pope vom „Daily Express“ zitiert. „Dort kam man zu dem Schluss, dass die Fotos echt seien und ein festes Objekt zeigen, von dem aber niemand auch nur die leiseste Ahnung hatte, was es sein könnte.“

Später, 2009, dann wurde im Rahmen der Veröffentlichung der einst geheimen UFO-Akten des MoD auch der Bericht zur Calvine-Sichtung veröffentlicht (…GreWi berichtete) – allerdings ohne die Fotos zu zeigen. Lediglich eine Kopie von später angefertigten zeichnerischen Rekonstruktionen eines der Fotos liegen dem veröffentlichten Bericht bei.

Zu den Fotos erklärte das MoD, dass man die Flugzeuge darauf als Harrier-Jets identifizieren konnte, dass man eine Untersuchung des UFOs jedoch nicht weiter vorangetrieben habe, da sich keine konkrete Bedrohung ableiten ließ.

Stattdessen begann eine Vertuschung der Fotos laut Pope auch erst später: „Nachdem das Foto lange Zeit bei mir im Büro hing, kam eines Tages mein Divisionsvorsteher zu mir und entfernte das Foto. Ich habe keine Ahnung, was dann damit gemacht wurde. (…) Später hieß es auf Anfrage nur, dass das Foto verschwunden sei.“ Zuvor sei man intern zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine geheime US-Drohne gehandelt habe, „obwohl die US-Behörden bestätigt hatten, dass man nichts Vergleichbares über britischem Hoheitsgebiet getestet habe.

Eine Anfrage des „Express“ beim „Scottish Daily Record“ bezüglich der Fotos blieb bislang unbeantwortet. „Ich kann nur vermuten, dass die Zeitung vom MoD davon ‚überzeugt‘ wurde, die Story nicht zu bringen. Entweder mit einer sog. D-Notice (Anm.GreWi: Bei einer D-Notice/DA-Notice also einer „Defence Advisory Notice“ handelt es sich um eine offizielle Anforderung britischer Behörden an Medien-Herausgeber, spezifische Informationen im Interesse der nationalen Sicherheit weder zu senden noch sonst in irgendeiner Form herauszugeben.) oder mit anderen Mitteln. Auf jeden Fall wurde die Geschichte fallen gelassen und auch von den Wanderern hörte man seither nichts mehr.“

Im Juli 1996 stellte der britische Parlamentsabgeordnete des Don Valley, MP Martin Redmond dann eine parlamentarische Anfrage zu dem Verbleib der Bilder. Diese wurde vom MoD wie folgt beantwortet: „Eine Anzahl von Negativen, die mit der Sichtung in Verbindung stehen, wurden vom Mitarbeitern für Luftabwehrfragen untersucht. Nachdem man zu dem Schluss gekommen war, dass die Bilder nichts von Bedeutung für die Landesverteidigung beinhalten, wurden die Negative auch nicht weiter aufbewahrt und es ist uns auch nicht bekannt ob davon jemals Abzüge erstellt wurden.“


Gegenüber dem „Examiner“ berichtet Pope nun jedoch von offiziellen Anfragen in den Jahren 1991/92, in denen um detaillierte Zeichnungen des unidentifizierten Objekts auf den Bildern gebeten wurde. Tatsächlich wurden diese Zeichnungen mit der 2009 veröffentlichten Akte auch veröffentlicht (s.Abb.l.).

„Der Calvine-Vorfall wurde offenbar als derart bedeutend angesehen, dass das MoD dazu eigens ein Memo für den Fall anfertigen ließ, dass es zu Medienanfragen bezüglich der Sichtung komme. „In diesem Memo stand: ‚Derartige Vorfälle sind normalerweise nicht von Interesse für die Minister und auch das MoD beantwortet derartige Anfragen für gewöhnlich mit dem bekannten Verweisen auf das nur eingeschränkt existierende Interesse der Behörde am UFO-Phänomen“, so Pope. „Das MoD hat auch erklärt, dass keine Aufzeichnungen über den Einsatz von Harriern zur fraglichen Zeit in der Gegend vorliegen und Anweisung erteilt, den Medien sollte gesagt werden, dass ‚man bezüglich des großen, diamantförmigen Objekts zu keinen Schlussfolgerungen gelangt sei‘ „, so Pope abschließend.

Zum Sendetermin der Channel-5-Doku „Conspiracy: Alien Cover Up“ am vergangenen 17. Juli, hat der „Express“ einen Aufruf an die ursprünglichen Zeugen und Fotografen veröffentlicht, sich doch bitte bei der Zeitung zu melden.

http://www.nickpope.net/calvine-ufo-photo.htm

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#114

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 02.08.2015 05:06
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...stages20150702/


Abb.1: Titelblatt der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 8 – 3000 – 104/2009. (Von GreWi unkenntlich gemacht wurden hier unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts lediglich die Namen der Autoren.)
Copyright: Deutscher Bundestag
Berlin (Deutschland) – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25. Juni 2015 als letzte Fachinstanz der Klage um Einsicht in die sogenannte „UFO-Akte des Bundestages“ stattgegeben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Akten zu geheimen offiziellen UFO-Forschungsprojekten der Bundesregierung, ihrer Ministerien oder der Bundeswehr, sondern um eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema. Im folgenden fasst Grenzwissenschaft-Aktuell die der Redaktion (vollständig und unzensiert) vorliegende Ausarbeitung erstmals inhaltlich zusammen und zitiert direkt aus dem 20-seitigen Bericht.

UPDATE 22.07.2015
Mittlerweile hat „Netzpolitik.org“ den ersten, zehnseitigen Teil der „UFO-Akte des Bundestags“, also die Ausarbeitung als PDF-Download veröffentlicht. Hierbei handelt es sich aber noch nicht um die vollständige Akte, die – wie hier beschrieben – auch noch aus einem sogenannten „Sachstand“ zum Thema besteht. Den Netzpolitik-Download-Link der ersten 10 Seiten finden Sie HIER

Hintergründe
Konkret geht es um die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ (AKZ: WD 8 – 3000 – 104/2009). Diese wurde 2009 in Auftrag gegeben und am 23.11.2009 vom Fachbereich „WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung“ abgeschlossen.

Erstellt wurde die Ausarbeitung für ein Mitglied des Deutschen Bundestages, das von Robert Fleischer von „Exopolitik Deutschland“ (Exopolitik.org) auf die Existenz der VN-Resolution A/33/426 hingewiesen und dahingehend befragt wurde, wie es denn mit der Umsetzung dieser Resolution der Vereinten Nationen durch die Bundesrepublik Deutschland aussehe bzw. warum die Resolution in der BRD nie umgesetzt wurde.

Als dann Frank Reitemeyer durch Fleischers Berichterstattung auf Exopolitik.org von der Existenz der Ausarbeitung erfuhr, wollte er von seinem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch machen und forderte Einsicht in die Ausarbeitung. Nachdem ihm diese von der Verwaltung des Bundestages verwehrt wurde, klagte Reitemeyer und bekam zunächst Recht. In der Berufung, wurde ihm dieses Recht dann wieder aberkannt, wonach die Sache schlussendlich ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging und dort erst kürzlich und abschließend im Sinne des Klägers entschieden wurde




Abb. 2: Inhaltsverzeichnis der Ausarbeitung
Copyright: Deutscher Bundestag

Kapitel 1 – 3
(S. 4-6)

Wie sich aus dem Inhaltsverzeichnung ersehen lässt (s.Abb.1, bitte auch die Quellenangaben am Seitenende beachten), stellen die Kapitel 1 bis 3 lediglich eine rein informelle Zusammenfassung zu mehr oder weniger allgemeinen populärwissenschaftlichen Fragestellungen zu den Themen „Intelligentes Leben im Universum“, „Suche nach Extra Terrestrischer Intelligenz – SETI“ und der „Suche nach Planeten außerhalb unseres Sonnensystems“ dar. Die Quellen dieser Informationen sind jedermann in Form von Büchern und Webinhalten zugänglich. Es handelt sich also in keinster Weise und in irgendeiner Form um vermeintliches „geheimes Insiderwissen“ irgendeiner Regierungsstellen, Institution oder des Militärs. Es wird über das Alter des Universum, die Anzahl von Sternen, dortiger Planeten und die gewaltigen Entfernungen berichtet, die potentielle außerirdische Zivilisationen nach heutigem Wissens- und Technologiestand benötigen würden, um in unser Sonnensystem zu gelangen. Es wird das Fermi-Paradoxon erörtert, das danach fragt, warum wir nicht schon längt Beweise für außerirdische Zivilisationen gefunden oder mit diesen Kontakt haben. Es wird die „Drake-Gleichung“ diskutiert, die mathematisch die Wahrscheinlichkeit außerirdischer Intelligenz zu ergründen sucht und über SETI – also die Suche nach extraterrestrischer Intelligenz – und die daran beteiligten Institutionen, Projekte wie „SETI@home“ und Personalia informiert. Abschließend wird der (damalige) Stand der Suche nach Exoplaneten dargestellt, als im Gegensatz zu den heute rund 2.000 erst 400 Planeten außerhalb des Sonnensystems entdeckt worden waren.

Ein Schlussfolgerung aus diesen Darlegungen wird nicht präsentiert.

Kapitel 4
(S. 7-8)

Für Kenner der Materie wird es interessant, wenn sich die Ausarbeitung in Kapitel 4 der „VN-Resolution A/33/426″ widmet, zu der hier folgendes einführend erläutert:

„Das Ziel der VN-Resolution A/33/426 aus dem Jahr 1978 ist die Erforschung von unidentifizierbaren Flugobjekten (UFOS) sowie außerirdischer Lebensformen. Unter Ziffer 2 fasst die Resolution die Ziele wie folgt zusammen:

‚Die Generalversammlung lädt interessierte Mitgliedsstaaten ein, geeignete Schritte auf nationaler Ebene zur Koordination wissenschaftlicher Forschung und Untersuchungen außerirdischen Lebens, einschließlich unidentifizierter fliegender Objekte zu unternehmen, und den Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Aktivitäten zu informieren.'“

Bei der Beurteilung des Status „solcher Resolutionen“ beruft sich die Ausarbeitung auf Seite 7 dann auf einen Kollegen des Fachbereichs WD 2
(Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe), der diese folgendermaßen einschätzt:

„Bei dem fraglichen Text handelt es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben regelmäßig nur empfehlenden Charakter. Sie sind daher rechtlich nicht bindend und verpflichten nicht zu Umsetzungsmaßnahmen. In der Resolution A/33/426 wird dies auch dadurch unterstrichen, dass die Mitgliedsstaaten nur eingeladen (‚invites‘) werden. Die angesprochenen Koordinierung vorzunehmen. Dies ist auch mit Blick auf die politische Wirkung eine weiche Formulierung.“

Für die Autoren der Ausarbeitung macht „diese Stellungnahme deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt rechtlich verpflichtet war, Berichte oder Sichtungen von UFOs oder außerirdischen Lebensformen zu dokumentieren bzw. zu untersuchen und diese Erkenntnisse an die VN weiterzuleiten.“

Weiter heißt es:

Abb. 3
Copyright: Deutscher Bundestag

[„Die Aussage, dass ‚der Bundesregierung … keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden (und) eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland … nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen (hält), besagt nichts darüber, ob in der Vergangenheit nicht doch entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.

Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“]

In der dazugehörigen Fußnote (18) wird weiterführend erläutert: „Der politische Paradigmenwechsel von der Geheimhaltung hin zur öffentliche Darstellung von UFOs wird in Großbritannien mit einer Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrsraumes begründet.“

Hinzu komme, „dass bei Beschlussfassung der VN-Resolution A/33/426 im Jahre 1978 noch ein sehr ausgeprägtes Ost-West-Konfliktdenken vorherrschte. Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von UFOs nachzugehen und diese zu untersuchen. Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“

Anmerkung GreWi: Tatsächlich konnte „Grenzwissenschaft-Aktuell“ durch die erstmalige Veröffentlichung einst geheimer UFO-Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) 2014 die Existenz genau solcher UFO-Untersuchungen an der Innerdeutschen Grenze (BRD-DDR) durch Militär und Geheimdienste exklusiv bestätigen. Auch in Deutschland gab es also diese bis heute von der offiziellen Sprachregelung geleugneten UFO-Untersuchungen und entsprechende Akten. Die von GreWi veröffentlichte UFO-Akten des BND dürften hierzu nicht die einzigen sein…

GreWi-Exklusiv: Einst geheime UFO-Akte des BND enthüllt Nahebegegnung mit einem unidentifizierten Flugobjekt über innerdeutscher Grenzschutzstelle – Teil 1
 28. Februar 2014

GreWi-Exklusiv: Die UFO-Akte des BND: Unbekannte Flugobjekte über der innerdeutschen Grenze – Teil 2 1. März 2014

Kapitel 5
(S. 8)

Bezüglich der „Europäischen Union und ihr Umgang mit dem Thema unidentifizierte fliegende Objekte“ verweist die Ausarbeitung auf einen dieser beiliegenden gesonderten separaten Beitrag – den sog. „Sachstand“, auf den auch hier an späterer Stelle eingegangen wird (s.u.).

Kapitel 6
(S. 8-9)

Die Ausarbeitung selbst endet mit einer Übersicht über „Parlamentarische Anfragen in der 16. Wahlperiode“ zu den Themen UFOs und Außerirdische. Auch diese Anfragen und entsprechenden Antworten sind bereits hinlänglich und öffentlich bekannt.

So erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier am 12. Juni 2008 auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Hartfried Wolff (Rems-Murr) dass, „…der Bundestag .. keine Erkenntnisse über Sichtungen sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor(liegen). Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“

Anm. GreWi: Dass diese Aussage – wissentlich oder unwissentlich – falsch war (und ist) zeigen nicht zuletzt die von GreWi 2014 veröffentlichten UFO-Akten des BND, die selbst noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stammen.

Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) nach der Einschätzung der Bundesregierung darüber, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit der Existenz intelligenter extraterrestrischer Lebewesen einschätze und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Landung von Außerirdischen auf dem Territorium der BRD eingeschätzt werde, antwortete Staatssekretär Jochen Homann am 22. Juni 2009, dass:
“…der Bundesregierung .. keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung dieser Wahrscheinlichkeiten erlauben würde“ und eine Landung „nach heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen“ erachtet werde.

Aufgrund dieser Aussage erübrigte sich aus der Sicht des Staatssekretärs denn auch die Beantwortung der zwei Zusatzfragen des Fragestellers, ob „die Bundesregierung auf eine solche Landung einschließlich Kontaktaufnahme mit intelligenten extraterrestrischen Lebewesen vorbereitet (ist) und welche Leitlinien, Bestimmungen, Verhaltensanweisungen etc. .. es für diesen Fall (gibt)?“ und „wie .. die Zuständigkeiten für ein solches Ereignis zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geregelt (sind), und welche Bundesbehörden … zuständig sein (würden)?“

Anm. GreWi: Obwohl der Staatssekretär die Beantwortung dieser Zusatzfragen also nicht für notwendig hielt, gab und gibt es dennoch eben diese Anweisungen. Über die „Handhabung von UFO-Meldungen durch deutsche Behörden“ hat GreWi schon 2012 berichtet.

Abschließend empfehlen die Autoren der Ausarbeitung eine Liste von Online-Videos zum Thema. Allesamt Beiträge der Sendereihe „Alpha-Centauri“ des Bayrischen Rundfunks und von „Leschs Universum“.

www.grenzwissenschaft-aktuell.de
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Der Sachstand
Zusätzlich zu der obig dargestellten „Ausarbeitung“ besteht die „UFO-Akte des Bundestages“ auch noch aus einem sogenannten „Sachstand“ zum Thema „Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema ‚unidentifizierte fliegende Objekte‘ „, der am 20. November 2009 von zwei Autoren des Fachbereichs „WD 11: Europa“ abgeschlossen wurde.


Abb. 4: Inhaltsangabe des „Sachstandes“
Copyright: Deutscher Bundestag

Wie das Inhaltsverzeichnis diese „Sachstandes“ (s. Abb. 4) zeigt, handelt es sich auch hier um eine Zusammenfassung von allgemein zugänglichen und Kennern der Thematik hinlänglich bekannte Informationen. Es geht um die Definition des Begriffs „UFO“, der nicht gleichzusetzen sei mit außerirdischen Flugobjekten“, der Frage nach dem Sinn alternativer Bezeichnungen (UAP usw.), Weltraumrecht und dessen europäischer Grundlagen.

Hervorgehoben wird die Position Frankreichs, wo in Form der „Groupe d’études et d’information sur les phénoménes aérospatiaux non identfiés“ (GEIPAN) (Studiengruppe für Informationen über nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene) unter der Schirmherrschaft des französischen „Nationalen Zentrums für Raumfahrtstudien“ (CNES) als „einzigem Mitgliedsstaat der EU, UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und die Dokumentationen für die Öffentlichkeit freigegeben werden.“ Zwar wird auch der sogenannte COMETA-Bericht von 1999 erwähnt, der u.a. von Mitgliedern aus dem Umfeld des französischen Verteidigungsministeriums zusammengestellt wurde, doch geht der „Sachstand“ leider nicht auf dessen eigentlich im Sinne der Ausarbeitung interessante Ergebnisse ein – kam der COMETA-Report doch zu der Schlussfolgerung, dass UFOs real und wahrscheinlich außerirdischen Ursprungs sind (…GreWi berichtete).

Unter Punkt 3 erläutert der „Sachstand“ die „Befassung des europäischen Parlaments“ mit der UFO-Thematik. Auch hier handelt es sich um allgemein bereits bekannte Informationen und Umstände – etwa den Versuch des damaligen Mitglieds Tulio Regge (SPE, Italien) im Jahre 191 zur Schaffung eines „europäischen Beobachtungszentrums für UFOs“, der jedoch an einer fehlenden Mehrheit zur Annahme des Entschließungsantrages im Europäischen Parlament scheiterte.

Auch Punkt 4, fasst allgemein bekannte „Parlamentarische Anfragen“ und deren Antworten zusammen, die sich grundsätzlich kaum von denen der bereits Bundesregierung unterscheiden.

Der abschließenden Punkt „Ausblick“ geht weniger auf UFO-Fragestellungen, sondern vielmehr auf die damaligen Pläne der europäischen Raumfahrt und Erforschung des Alls ein.

Resümee
Abschließend bestätigt sich also das, was „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ und „Exopolitik.org“ schon in den ersten Berichten zur „UFO-Akte des Bundestages“ (und seither immer wieder) ausgeführt haben: Die Brisanz dieser Ausarbeitung liegt nicht in deren durchgängigen Inhalt, sondern in der Schlussfolgerung, dass davon auszugehen sei, dass auch in Deutschland von offiziellen Stellen, Behörden und/oder Ministerien (und Militär) ein Interesse am UFO-Phänomen besteht und dieses auch untersucht wurde und wahrscheinlich noch immer untersucht wird. Brisant ist diese Schlussfolgerung deshalb, weil sie der schon seit Jahrzehnten gepflegten Sprachregelung vieler Bundesregierungen widerspricht, die bis heute immer wieder erklärten, dass es derartige Untersuchungen und Akten schlichtweg nicht gibt. Dass in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist, zeigen nicht nur die schon zuvor von zahlreichen UFO-Forschern entdeckten und aufgezeigten tatsächlich existierenden UFO-Akten und Meldevorgänge, sondern vermuten auch die Experten der hauseigenen Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

Bleibt die Frage, warum sich die Verwaltung des Deutschen Bundestages derart hartnäckig und unter Berufung auf eine Expertise einer Großkanzlei (deren Ausfertigungskosten von einigen Experten auf rund 50.000 Euro geschätzt werden) gegen die Veröffentlichung dieser UFO-Ausarbeitung gewehrt hatte? Der Grund liegt offenbar viel weniger im Inhalt der Dokumente, sondern in der nun auch bestätigten allgemeinen Anwendbarkeit des Urteils auf sämtliche Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Und hier dürften noch so einige journalistische Entdeckungen zu machen sein.

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#115

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 26.08.2015 22:27
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...arbeit20150803/


Die Logos der drei deutschsprachigen UFO-Forschungsvereine
Erndtebrück (Deutschland) – Während schon seit Jahren zwei der drei wichtigsten deutschsprachigen UFO-Forschungsvereine DEGUFO und GEP zusammenarbeiten, tat man sich Seitens der dritten, der MUFON-CES, mit einer solchen Kooperation lange Zeit schwer. Jetzt
aber haben die drei Forschungsvereine eine zukünftige enge Zusammenarbeit beschlossen.

– Bei der folgenden Meldung handelt es sich um eine gemeinsame Pressemitteilung der UFO-Forschungsvereine- und Organisationen DEGUFO, GEP und MUFOC-CES.

Anlässlich eines „Tages der offenen Tür“ trafen sich am 27.06.2015 in der Hachenberg-Kaserne am Luftwaffenstandort Erndtebrück Vorstandsvertreter der Deutschsprachigen Gesellschaft für UFO-Forschung (DEGUFO), der Gesellschaft zur Erforschung des UFO-Phänomens (GEP) und die Central European Section des Mutal UFO Networks (MUFON-CES) zu einem ersten Kennenlernen. Der Rahmen war perfekt: In Erndtebrück ist eine militärische Luftraumüberwachungszentrale stationiert, ein sogenanntes „Control and Reporting Centre (CRC)“, das Teil des integrierten Luftverteidigungssystems der NATO ist.

In entspannter und harmonischer Atmosphäre wurden nicht nur interessante Fachgespräche geführt, sondern auch Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit abgestimmt. Nachdem sich personelle Änderungen in der MUFON-CES-Spitze ergeben hatten, war nun der Weg für Kooperationsgespräche frei.

Während zwischen der DEGUFO und der GEP bereits konkrete Maßnahmen zur Zusammenarbeit umgesetzt wurden, galt es bei diesem Treffen, Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Verbund DEGUFO/GEP und der MUFON-CES zu sondieren.


Im Sinne der deutschen UFO-Forschung vereint: Die Vorstandsvertreter der drei wichtigsten deutschen UFO-Forschungsvereine (v.l.n.r): Marius Kettmann (DEGUFO), Hans-Werner Peiniger (GEP) und Wolfgang Stelzig (MUFO-CES)
Copyright: GEFUFO/GEP/MUFON-CES

Aus den konstruktiven Gesprächen zwischen Marius Kettmann (DEGUFO), Hans-Werner Peiniger (GEP), Wolfgang Stelzig (MUFON-CES), Jörg Kiefer (MUFON-CES) und Dr. Johannes Lienert (MUFON-CES) sowie einigen extra hierfür angereisten Mitgliedern der drei Vereine ergaben sich konkrete Vereinbarungen, die wie folgt lauten:

1. Es wird ein E-Mail-Verteiler eingerichtet, in dem sich die Vorstände austauschen und kurzfristig über organisatorische und andere Dinge absprechen können. (bereits umgesetzt).

2. MUFON-CES wird sich am Projekt UFO-Datenbank beteiligen und stellt ihre Daten zu gemeldeten und untersuchten UFO-Beobachtungen für eine Erfassung zur Verfügung. (bereits umgesetzt).

3. MUFON-CES wird sich an der gemeinsamen Fallermittler-Liste beteiligen und den Kreis mit ihren Fallermittlern ergänzen.

4. Wir werden gemeinsam die „Grundsätze redlicher wissenschaftlicher Praxis in der Erforschung des UFO-Phänomens“ weiterentwickeln, um in Zukunft von allen drei Organisationen unterstützte Versionen veröffentlichen zu können.

5. Es werden gemeinsame Gespräche aufgenommen, um MUFON-CES in bestehende Projekte und Maßnahmen zu integrieren und um neue gemeinsame Projekte anzustoßen. Themen wären hier u. a. der „gemeinsame Fragebogen“, gemeinsame Tagungen, gemeinsame Besuche bei Behörden u. ä. Einrichtungen, Beitragsermäßigungen für Mitglieder, die in allen drei Vereinen Mitglied sind u. a.

Außerdem verständigten sich die drei beteiligten Gruppen darauf, die Kooperation in o. g. gemeinsamen Projekten im Rahmen einer Forschungskoalition durchzuführen. Über diese sollen dann auch weitere Aktivitäten erfolgen, z. B. Kontakte zu europäischen und internationalen UFO-Forschern und -organisationen aufzubauen und zu pflegen. Dazu wird eine mehrsprachige Webseite eingerichtet, die über die Ziele und gemeinsamen Projekte der „Deutschen Kooperationsinitiative UFO-Forschung“ (German Cooperation Initiative UFO Research) informiert.

Die zukünftige Zusammenarbeit basiert auf vielfältigen Berührungspunkten zwischen den drei Vereinen und dient der Förderung und Abstimmung gemeinsamer Projekte. Zudem werden die Stärken der einzelnen Vereine zusammengeführt und somit das Potenzial zur Erforschung des UFO-Phänomens gebündelt, gestärkt und professionalisiert. Zwischen den Vereinen wird es einen regelmäßigen Austausch geben und damit die Kommunikation untereinander optimiert.

Das von vielen als „historisch“ bezeichnete Treffen zwischen DEGUFO, GEP und MUFON-CES hat gezeigt, dass ungeachtet mancher früherer Vorbehalte eine durchaus nutzbringende und sinnvolle Zusammenarbeit möglich ist. Die Vereine schauen zuversichtlich in eine gemeinsame Zukunft und auf die Chancen, die sich durch gemeinsame Forschungen eröffnen werden.

© DEGUFO/MUFON-CES/GEP


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#116

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 08.10.2015 22:22
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...gemaps20150902/

UFO-Datenbank sucht ehrenamtliche Mitarbeiter zur Erstellung von html-Imagemaps:


Beispielbild einer html-Imagemap von Niedersachsen
Lüdenscheid (Deutschland) – In Deutschland übernimmt „UFO-Datenbank.de“ die Rolle des Zentralarchivs für UFO-Sichtungen der großen deutschsprachigen UFO-Forschungsorganisationen. Jetzt suchen die Forscher und Betreiber ehrenamtliche Mitarbeiter, die html-Imagemaps erstellen können.

„Wir wollen neben der tabellarischen Anzeige der Sichtungen auch eine graphische Navigation einführen und die Sichtungen auf Karten anzeigen lassen“, erklärt der Leiter der Datenbank Christian Czech, selbst Mitglied der Deutschsprachigen Gesellschaft für UFO-Forschung (DEGUFO) und der Gesellschaft für UFO-Forschung (GEP). „Wir wollen dies mit Deutschland ausprobieren und benötigen dafür mehrere Imagemaps. Die Vorlagen im png-Format stellen wir bereit. Wer Interesse hat und eine oder mehrere Imagemaps für uns erstellen möchte, kann sich weitere Infos und Vorlagen unter der folgenden Adresse anfordern: mail(at)ufo-datenbank.de Wenn sich das Modell bewährt, können bei Interesse weitere Karten erstellt werden.

Auf „UFO-Datenbank.de“werden alle Sichtungsmeldungen der teilnehmenden UFO-Gruppen werden veröffentlicht. „Weiterhin werfen wir auch einen Blick auf den Rest der Welt und tragen bereits veröffentlichte Daten zusammen“, so Czech. „Im deutschsprachigem Raum ist die UFO-Datenbank die erste und einzige ihrer Art. Wir führen außerdem parallel zum Onlinesystem ein gedrucktes Archiv der Daten. Dieses Archiv umfasst gegenwärtig etwa 150.000 Sichtungsberichte. Wir arbeiten mit UFO-Gruppen und Autoren zusammen.“

„Die UFO-Datenbank wurde im Zeitraum von 2005-2007 in Zusammenarbeit mit der GEP e.V. entwickelt. Die erste Version war eine html Datenbank, die aufgrund der Datenmenge nicht mehr einfach gepflegt werden konnte. Wir haben dann beschlossen, eine auf php und sql basierende Datenbank zu entwickeln.

Ziel ist es, dem UFO-Interessenten eine möglichst große Auswahl an Sichtungsberichten zur Selbstrecherche zur Verfügung zu stellen. Das dieses aber eine Menge Arbeit bedeutet, versteht sich von alleine. Deswegen wird die Füllung dieser Datenbanken auch noch eine Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass die UFO-Datenbank als Gesamtprojekt unabhängig ist und daher neutral dem UFO-Phänomen gegenüber steht.“

© ufo-datenbank.de / grenzwissenschaft-aktuell.de


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#117

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 07.12.2015 03:36
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...schung20151029/


Schaubild zur UFODATA-Überwachungstechnologie
Copyright: ufodata.net
Columbus (USA) – Ein Team internationaler UFO-Forscher und Wissenschaftler hat mit dem „UFO Detection and TrAcking“-Projekt (UFODATA) ein internationales Netzwerk gestartet, mit dem zukünftig UFO-Phänomene nicht nur geortet, sondern auch wissenschaftlich erfasst und über große Entfernungen hinweg sowie bestenfalls von mehreren Stationen zugleich erfasst werden sollen. Statt mit der Auswertung und Archivierung unzähliger Sichtungsfälle, historischer Dokumente und meist informationsarmen Foto- und Videoaufnahmen, wollen die Forscher mit UFODATA zukünftig selbst und direkt wissenschaftlich verwertbare Beweise sammeln und damit die bisherige UFO-Forschung revolutionieren. Das Projekt stellt zudem eine logische Ausweitung der Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im erdnahen Raum dar.

„UFODATA ist um eine systematische und wissenschaftlich gründliche Erforschung von UFO-Phänomenen bemüht“, erläutert das Projekt auf seiner Internetseite “ www.ufodata.net und führt weiter aus: „Eine solche Wissenschaft(lichkeit) ist notwendig, da in der UFO-Debatte zahlreiche Ungenauigkeiten auf beiden Seiten existieren. (Viele) ‚Gläubige‘ sind davon überzeugt, dass UFOs außerirdischen Ursprungs sind, während (viele) Skeptiker gleichermaßen davon überzeugt sind, dass es UFOs überhaupt nicht gibt. Es ist unsere eigene Meinung, dass die Menschheit erst sehr wenig über die wahre Natur der unerklärten UFO-Berichte weiß und dass der einzige Weg zur Behebung dieses Mangels an Wissen in der wissenschaftlichen Untersuchung (dieser Phänomene) liegt. Zum ersten mal in der Geschichte der UFO-Forschung ist ein solcher Anspruch nun durch die Kombination hochauflösender digitaler Technologien, auch allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Instrumenten, ebenso leistungsstarken wie günstigen Computerplattformen und großflächig zur Verfügung stehendem Hochgeschwindigkeits-Interntzugängen möglich.“

Das UFODATA-Gründungsteam besteht aus Dr. Mark Rodeghier, dem wissenschaftlichen Direktor und Präsident des J. Allen Hynek Center for UFO Studies; dem Politikwissenschaftler Professor Alexander Wendt von der Ohio State University; Philippe Ailleris. Space Research and Technology Centre of the European Space Agency (ESA) und der US-amerikanischen investigativen UFO-Journalistin Leslie Kean.

Berater des UFODATA-Projekts sind u.a. der Astronom Dr. Eamonn Ansbro von der britischen Royal Astronomical Society (RAS); der Forschungsdirektor der weltweit größten UFO-Forschungsorganisation „Mutual UFO Network“ (MUFON), Robert Powell; der bekannte Untersuchter der Hessdalen-Phänomene Prof. Erling Strand vom norwegischen Ostfold University College, der italienische Astrophysiker Dr. Massimo Teodorani sowie der Leiter des staatlichen UFO-Forschungsprogramms Chiles (CEFAA), Jose Lay. Darüber hinaus wird das Projekt von einer Gruppe hochrangiger „stiller wissenschaftlicher Berater“ verschiedener großer US-Universitäten unterstützt, die es jedoch zum bisherigen Zeitpunkt aufgrund des „kulturellen Stigmatas, das dem Thema UFOs immer noch anhaftet“ noch vorziehen, bis auf Weiteres anonym zu bleiben“.

Das Ziel von UFODATA ist es, durch die Nutzung der mittlerweile zur Verfügung stehenden Technologien „ein großes Netzwerk automatisierter Beobachtungsstationen mit fortschrittlicher Sensorik zu installieren, das den Himmel rund um die Uhr nach Anomalien absucht.“

Nach einer mehr als zweijährigen Planungs- und Testphase ist UFODATA nun bereit für den nächsten Schritt und damit der Entwicklung der ersten Prototypen voll funktionsfähiger UFODATA-Überwachungsstationen: „Diese Stationen werden im Kern aus einer optischen Einheit bestehen, deren Kameras in der Lage sind sowohl visuelle Aufnahmen als auch Spektralmessungen durchzuführen. Weitere Instrumente sollen Magnetfelder, Mikrowellen- und andere Strahlung messen können und wiederum andere Sensoren sollen atmosphärische und lokale Umweltdaten aufzeichnen. Ausgelöst werden die Aufzeichnung der Instrumente durch ein Alarmsystem wodurch die Messung und Aufzeichnung eines breiten Spektrums wissenschaftlicher Daten möglich sein wird, die dann von Experten ausgewertet werden können.“

Während zwar bereits umfangreiche UFO-Archive zu UFO-Sichtungen und offiziellen UFO-Dokumenten bestehen, hat UFODATA einen „völlig neuen methodischen und rein wissenschaftlichen Ansatz im Umgang mit der UFO-Frage“ zum Ziel.

Erste Schätzungen des UFODATA-Team gehen von einem Stückpreis pro Station von 10-20.000 US-Dollar aus. Die Kosten für die individuellen Stationen und den Betrieb von UFODATA sollen mittels Sponsoren und Crowdfunding-Projekten finanziert werden.

Neben dem wissenschaftlichen Ansatz zur UFO-Forschung sieht die Journalistin Leslie Kean in UFODATA auch einen Beitrag zu einer neuen und „sehr lokalen SETI-Forschung“: „Vielleicht müssen wir gar nicht nach Signalen von fernen Welten lauschen, um intelligentes außerirdisches Leben nachweisen zu können.“ Auch Rodeghier erläutert hierzu: „Wir führen den SETI-Gedanken an seine logischen Grenzen“ und nennt das Ganze „local SETI“: „Zahlreiche Wissenschaftler sind an der konventionellen Suche nach Außerirdischen interessiert und haben bereits vorgeschlagen, die Suche nach außerirdischer Intelligenz auch auf unserer eigenes Sonnensystem zu übertragen und selbst auf dem Mond nach Artefakten einer außerirdischen Intelligenz zu suchen. (…) Bislang haben sie aber vergessen, auch im erdnahen Orbit danach zu suchen. Aus logischer Sicht, macht diese Einschränkung aber keinen Sinn und UFODATA kann dieses Tabu aufbrechen (…) Seit 50 Jahren hat SETI hat bereits gewaltige Geldsummen für die Suche nach außerirdischer Intelligenz aufgewendet – bislang ohne Erfolg. Warum sollten wir also nicht auch mit deutlich geringeren Mitteln nach UFO-Beweisen vor unserer eigenen Haustür suchen?“

Als die erste deutschsprachige Institution ihrer Art wird sich auch „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ an UFODATA beteiligen. GreWi wird schon bald darüber berichten…

http://www.ufodata.net/

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#118

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 07.12.2015 05:37
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...suchen20151127/


Künstlerische Darstellung des „UFO-CubeSats“ im Erdorbit (Illu.).
Copyright/Quelle: ‚CubeSat for Disclosure‘
Vancouver (Kanada) – Forscher wollen mittels Crowdfunding einen sog. CubeSat, also einen Mini-Satelliten sammeln, mit dem sie im niedrigen Erdorbit nach unidentifizierten Flugobjekten (UFOs) Ausschau suchen wollen. Auf diese Weise wollen sie die Existenz weltraumgebundener UFOs unabhängig von den Raumfahrtagenturen zu beweisen.

An Bord des CubeSat soll sich ein Sensor für unterschiedliche Formen von Strahlung in der Umgebung des Satelliten befinden. Auf diese Weise sollen „hochenergetische Partikel, Strahlung und andere Phänomene“ sowie jegliche Art von Objekten geortet werden können, die ungewöhnlich hohe Mengen an Strahlung abgeben. Zwei Parabol-Kameralinsen sollen eine klare Rundumansicht der Satellitenumgebung liefern.

Abhängig von dem Erfolg der Crowdfunding-Kampagne „CubeSat for Disclosure“ soll der Satellit auch mit einem Mini-Radar ausgestattet werden, um so dann sogar Objekte in der Umgebung des Satelliten direkt verifizieren zu können

Schon ab einer Beteiligung in Höhe von 100 US-Dollar an der Crowdfunding-Finanzierung, erhalten Unterstützer selbst direkten Zugriff auf die Live-Daten des „UFO-Satelliten“. Ab einer Unterstützung in Höhe von 500 Dollar kann man selbst auf den Satelliten zugreifen und ab 10.000 Dollar bekommt der Unterstüzer sogar ein eigenes Exemplar.

Gestartet werden soll der 1,33 Kilogramm schwere Kleinsatellit durch die private Raumfahrtfirma IOS Interorbital. Die Gesamtkosten für den Satelliten, den dazugehörigen Start und somit auch für einen erfolgreichen Abschluss der Crowdfunding-Kampagne belaufen sich auf rund 50.000 US-Dollar.

„Alles was wir zunächst tun können ist, es überhaupt erst einmal zu versuchen“, so Cote abschließend.

Zum derzeitigen Stand (27.11.15) hat die Kampagne mit 760 Dollar gerade einmal 2 Prozent des Zielbetrages eingenommen. Noch bleiben der Gruppe aber weitere 41 Tage…

https://www.indiegogo.com/projects/cubes...bit-satellite#/

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#119

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 09.12.2015 22:29
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...andard+Kampagne


ohn Lennon beschreibt in einem Interview seine UFO-Sichtung im August 1974. In das Bild eingefügt wurde seine eigene Skizze des Objekts.
Copyright/Quelle: youtube.com (Standbild) / liveauctioneers.com (Skizze), Kollage: grewi.de
London (Großbritannien) – Am gestrigen 8. Dezember jährte sich das Attentat auf den Beatles-Musiker John Lennon zum 35. Mal. Zu diesem Anlass erinnert „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ daran, dass auch Lennon davon berichtet hatte, selbst ein UFO aus direkter Nähe über New York gesehen zu haben.

Zur unter UFO-Interessierten schon lange bekannten Sichtung kam es laut einer Notiz Lennons im Beilagenheft des Albums „Walls and Bridges“ am 23. August 1974 (s.Abb.) vom Balkon seines Appartements in der 52. Straße in New York City in Begleitung seiner damaligen Freundin und Assistentin May Pang.


Lennons Notiz im Beilagenheft des Albums „Walls and Bridges“
Copyright: Hymie’s Vintage Records

In einem Fernsehinterview berichtete Lennon selbst vor Ort und über die Dächer weisend: „Dort oben habe ich ein UFO gesehen. Es flog entlang des Flusses, drehte dann am Gebäude der Vereinten Nationen (Anm.GreWi: Lennon schmunzelt) nach rechts, flog dann wieder nach links und den Fluss entlang. Es war kein Helikopter und es war auch kein Ballon. Und es war so nahe. (…) Es war rund und leise, dunkel grau-schwarz mit weißen Lichtern rundherum, wie weiße Glühbirnen, die immer wieder an und aus gingen, rund um die Unterseite blinkten. Und oben drauf war ein rotes Licht.“



Die Sichtung faszinierte Lennon so sehr, dass er immer wieder davon berichtete und diese auch in zweien seiner Lieder verarbeitete. So lautet beispielsweise eine Zeile in dem Song „Nobody Told Me“ auf dem Album „Milk and Honey“: „There’s UFO’s over New York, and I aint too surprised (…)“ und eine Zeile in „Out of the Blue“ (Mind Games): „Like a UFO you came to me, and blew away life’s misery (…)“.


Lennons UFO tauchte dann auch in Form einer Skizze des Sängers von 1974 auf. Diese wurde im März 2014 für 10.000 Pfund und damit für das fast Zehnfache des zuvor geschätzten Werts in London versteigert.
Copyright: liveauctioneers.com

Auch May Pang erinnerte sich später in einem Interview sehr ausführlich an die gemeinsame Sichtung: „Wir hatten uns gerade Pizza bestellt und weil es so ein warmer Abend war, entschieden wir uns, raus auf die Terrasse zu gehen. Es gab keine Fenster, die vom Appartement aus direkt über die Straße blickten. Deshalb trat John nach draußen, mit nichts anderem im Sinn als etwas von der kühlen Luft zu schnappen, die vom East River herüberwehte. Ich erinnere mich noch, dass ich zu dieser Zeit schon wieder im Schlafzimmer und mich am umziehen war, als John mich plötzlich nach draußen auf die Terrasse rief

Ich rief zurück, dass ich gleich fertig sei und dann kommen würde. Er aber rief weiterhin, dass ich direkt zu ihm kommen solle. Als ich auf die Terrasse kam, sah (auch) ich dieses große, kreisrunde Objekt, das auf uns zukam. Es hatte die Form eines flachen Kegels und auf seiner Spitze war ein großes, helles, rotes Licht. Es pulsiert nicht in der Art, wie man es von Flugzeugen her kannte, die auf dem Newark Flughafen landeten.


May Pang und John Lennon.

Wir standen völlig gebannt da und konnten nicht glauben, was wir da gerade sahen. Als es näher kam, sahen wir zudem eine Reihe bzw. einen Ring weißer Lichter entlang des unteren Randes dieses Fluggeräts. Diese blinkten nacheinander an und aus. Es gab so viele von diesen Lichtern, dass es einen ganz trunken machte.

Gemeinsam sahen wir dann, wie das Objekt direkt über die Nachbargebäude flog. Ich schätze, dass es in etwa die Größe eines Lear-Jets hatte und es war so nahe, dass wir leicht etwas danach hätten werfen und es damit treffen können.

Als es fast genau über uns war, hörten wir keinerlei Geräusch. Wir hatten schon oft Helikopter direkt über uns gesehen – dieses Ding aber war so still wie die Nacht und wir befanden uns im 17. Stockwerk.

Schlussendlich bewegte sich das Objekt aus unserem Sichtfeld hinaus und ließ uns aufgeregt für den Rest des Abends zurück.“

Im Interview berichtete May zudem, dass das Objekt ein weiteres Mal erschienen sei. Durch ein extra aufgebautes Teleskop sei es ihnen sogar gelungen, Aufnahmen des UFOS zu machen. „Aber leider waren alle diese Bilder völlig überbelichtet. Eine Anfrage bei der „Daily News“ habe ergeben, dass die Zeitung sieben weitere Augenzeugenberichte zu der Sichtung erhalten hatte.

„Wir haben sogar die Polizei angerufen, so aufgeregt waren wir. Die haben uns dann aber gesagt, wir sollten Ruhe bewahren und dass auch andere Anwohner es gesehen hatten. Noch die ganze Nacht lang war John sehr aufgeregt und wiederholte immer wieder: ‚Ich kann es nicht glauben, ich kann es einfach nicht glauben. Ich habe eine fliegende Untertasse gesehen!“

© grenzwissenschaft-aktuell.de


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#120

RE: Ufo-Berichte II:

in Extraterrestrische Intelligenzen: 02.02.2016 04:41
von Adamon • Nexar | 15.449 Beiträge

http://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/...ericht20151218/


Foto des Zeugen Sergio David Canteros, aufgenommen am 2. Januar 2015 nahe Ituzaigno, Corrientes.
Copyright/Quelle: S.D. Canteros / CEFAe
Buneos Aires (Argentinien) – Nachdem die argentinische Luftwaffe (FAA) im Juni 2011 eine staatliche Untersuchungskommission für unidentifizierte Flugobjekte (UFOs) ins Leben gerufen hatte (…GreWi berichtete), hat diese „Comisión de Estudio de Fenómenos Aeroespaciales“ (CEFAe) nun einen ersten Bericht über die Analysen von 10 Fällen veröffentlicht.

Beheimatet im Hauptquartier der „Fuerza Aérea Argentina“ in Buneos Aires, hat die CEFAe ihren ersten Bericht in Form eines schlichten PDF-Dokuments in spanischer Sprache veröffentlicht. Darin geht es um insgesamt 10 Sichtungsfälle, die den Forschern und Wissenschaftlern im Zeitraum von November 2014-2015 (die sich mehrheitlich aber im Januar 2015 ereignet haben) vorgelegt wurden. Mit einer Ausnahme handelt es sich hierbei zudem um Sichtungsfälle, die durch Fotoaufnahmen der fraglichen Objekte bzw. Lichter belegt sind.


Das Logo der UFO-Untersuchungskommission „Comisión de Estudio de Fenómenos Aeroespaciales“ (CEFAe) der argentinischen Luftwaffe.
Copyright/Quelle: CEFAE, fuerzaaerea.mil.ar

Interessanterweise geht aus dem Dokument zudem hervor, wie eng die CEFAe mit zivilen UFO-Forschern wie etwa den bekannten UFO-Forschern Vicente-Juan Ballester Olmos und Ariel Maderna zusammengearbeitet haben.

Von den insgesamt 10 beschriebenen Fällen, bleiben lediglich zwei mehr oder weniger ungeklärt. Alle anderen Fälle konnten derart ausreichend als natürliche (Vögel), astronomische (Sterne, Mond, Satelliten) oder technische Objekte (Flugzeuge, Hubschrauber) erklärt werden, um von einer exotischen Erklärung absehen zu können.

In einem der verbliebenen ungeklärten Fälle, war dies schlicht und einfach aufgrund fehlender foto- oder videografischer Beweise der Fall, während der zweite dieser beiden Fälle hingegen sogar sehr gut fotografisch dokumentiert ist, und ein kugelförmiges Objekt am Himmel über einer Küstenlandschaft zeigt (s.Abb.o.).

Während die CEFAe-Untersuchungen jedoch auch hier ergaben, dass es sich offenbar um ein relativ kleines Objekt – am ehesten von der Größe eines Spielballs – handelt, bestreitet der Zeuge und Fotograf hingegen, dass ein solcher Ball während der Aufnahme in der Umgebung der Fotoszene überhaupt vorhanden gewesen sei. Zudem sei das Objekt ganz unerwartet aufgetaucht und ebenso plötzlich auch wieder verschwunden. Kurz: Gegen die Erklärung der CEFAe, dass es sich wahrscheinlich um einen Ball handelt, der trotz Bewegung bei einer hohen Verschlussgeschwindigkeit der Kamera von 1/909seg wie in der Luft festgefroren erscheint, spricht in diesem Fall also alleine die Aussage des Zeugen…


Dateianlage:
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